Ex-Ehemann auf Rachefeldzug

VN / 22.05.2024 • 15:46 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte saß wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung vor Richter Marco Mazzia. Eckert

Bosnier schlug am Pkw des Kontrahenten sämtliche Scheiben ein. Ein Fall für das Gericht.

Feldkirch „Das Auto habe ich nicht beschädigt“, versichert der 42-jährige Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Er habe zwar eine Droh-SMS geschrieben, genau könne er sich aber nicht erinnern. Warum die Erinnerung teilweise fehlt, ist Richter Marco Mazzia bekannt, der Beschuldigte hat ein gravierendes Alkoholproblem.

Zumindest dieses hat er selbstständig und freiwillig in Angriff genommen und einen stationären Entzug hinter sich gebracht. Damals im November vergangenen Jahres war das noch anders. Der vierfache Vater war in Rage, weil seine Ex-Ehefrau immer wieder zu einem gemeinsamen 68-jährigen Bekannten ging. Als er die beiden einmal zusammen sah, wollte er sich rächen. Er fuhr mit seinem E-Scooter vorbei und schlug bei dem Auto des Bekannten sämtliche Scheiben ein und rief „Jetzt hast Du gekriegt“. Zudem zeigte der Betrunkene dem Autobesitzer den Mittelfinger.

“Schneide dir die Finger ab”

Der 68-jährige Zeuge schildert, wie der Bosnier regelmäßig bei ihm vorbeikam, an der Türe klingelte und alkoholbedingt immer wieder ausrastete. „Wir kennen uns seit zirka zwei Jahren, einmal ist er freundlich und nett, dann ist er wieder aggressiv und unberechenbar“, sagt das Opfer. Auch die Drohungen, die ihm der Angeklagte wiederholt über eine Bekannte ausrichten ließ, machten dem Bregenzer Angst.

„Ich breche Dir die Beine und schneide Dir die Finger ab“ war beispielsweise eine der Botschaften. Der Angeklagte behauptet, er habe lediglich durchsetzen wollen, dass der Mann seiner Familie fernbleibt, weil er Drogen verkaufe. Weil er ihn bei der Polizei anzeigte, würde der Bekannte jetzt solche Sachen wie die Autobeschädigung erfinden. Doch es gibt weitere Zeugen des Vandalenaktes, abgesehen davon sieht das Gericht kein Motiv, warum der 68-Jährige diese Geschichte erfinden sollte.

Verzicht auf Schadenersatz

Schadenersatz will der Zeuge keinen. Er weiß, dass es vermutlich aussichtslos ist. Sein Bekannter hat über 20.000 Euro Schulden und muss für seine vier Kinder und die Ex-Frau rund 1000 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Zurzeit lebt er vom Krankengeld in der Höhe von 970 Euro. Vorstrafen säumen seinen Lebensweg. Allein in den letzten Monaten stand er drei Mal vor Gericht.

Nun kommen weitere 400 Euro Strafe für Sachbeschädigung und gefährliche Drohung dazu. Es war auch nicht das Opfer, das den Vorfall anzeigte, sondern seine Ex-Gattin, die möchte, dass endlich Ruhe ist. Mildernd bei der Strafe war, dass der Mann bereits freiwillig eine Therapie absolviert hat. Erschwerend war die einschlägige Vorstrafenbelastung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.