Vorarlberger Drängler trieb Deutschen in die Enge

VN / 26.05.2024 • 14:00 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte vor Staatsanwältin Karin Dragosits und Richterin Sabrina Tagwercher. Eckert

Autofahrer verlor wegen zu langsam fahrendem Berliner die Geduld. Was einen Prozess bei Gericht zur Folge hatte.

Feldkirch Im März dieses Jahres fuhr ein 57-jähriger Oberländer mit seinem Pkw in Richtung Lorüns. Vor ihm ein 46-jähriger Berliner. 80 km/h sind dort erlaubt, der Deutsche fuhr 60 km/h. Das ärgerte den Vorarlberger hinter ihm maßlos. Er fuhr knapp hinter dem Deutschen auf, betätigte die Lichthupe und gestikulierte.

Pistolen-Geste

Als Zeuge beim späteren Prozess am Landesgericht Feldkirch behauptet der damals bedrängte Deutsche sogar, dass der Oberländer mit der Hand eine Pistole geformt und mit dieser Geste mit ausgestrecktem Arm auf ihn „gezielt“ habe. Jedenfalls blieb der Vordermann stehen, der Vorarlberger Bauarbeiter überholte. Doch dann fuhr der Berliner dem Drängler hinterher, weil er mittlerweile vermutlich auch in Fahrt war und den anderen zur Rede stellen wollte.

Weitere Konfrontation

Der Arbeiter suchte in Vandans eine Adresse eines Bekannten, weshalb er auf einem Kiesparkplatz in eine Einfahrt fuhr. Der Deutsche fuhr ihm nach, dann gehen die Aussagen vor Gericht wieder auseinander. Der Deutsche sagt, der Vorarlberger habe den Rückwärtsgang eingelegt und sei ihm in die vordere Stoßstange gefahren. Der Angeklagte selbst hingegen behauptet, dass der Deutsche ihm von hinten aufgefahren sei. So steht Aussage gegen Aussage.

“Vors Auto gesprungen”

Dann habe sich der Berliner dem Kontrahenten vors Auto gestellt und ihm den Weg versperrt. Wiederum konträr die Angaben des anderen: „Ich wollte langsam wieder wegfahren, da sprang mir der Mann vors Auto.“ Der Deutsche sei an der Hüfte leicht berührt worden, jedoch nicht verletzt.

Passiert ist so gut wie nichts. Am Auto des Deutschen wurde lediglich die Kennzeichentafel ein wenig zerkratzt. Verletzt wurde niemand. Der Angestellte entschuldigt sich und gibt zu, dass er überreagiert hatte. Es tue ihm leid, dass sich das Ganze so hochgeschaukelt hat. Der Berliner, der eigens zur Einvernahme angereist ist, nimmt die Entschuldigung an. Dass es ihm nicht um Geld geht, wird deutlich, er machte nie finanzielle Ansprüche geltend. Mit einer Buße von 1350 Euro ist die Sache für den Beschuldigten erledigt und vom Tisch.