Dreifacher sexueller Missbrauch: Einweisung in die Psychiatrie

Ein 46-Jähriger türkischer Staatsbürger soll drei Frauen im Oberland schwer misshandelt haben.
Feldkirch Ein besonders schwerer Fall von sexuellem Missbrauch wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Der Angeklagte soll sich an drei Frauen im Zeitraum von November 2022 bis August 2023 vergangen haben.
“Krank und gefährlich”
Das Strafregister des Mannes weist bereits zehn Vorstrafen auf, inklusive einer Verurteilung wegen Vergewaltigung im Jahre 2004. Laut dem Angeklagten seien es aber auch das damals “nur Berührungen” gewesen. Der 46-Jährige war zu den Tatzeitpunkten unzurechnungsfähig. Er habe massive psychische Probleme und bei den Taten auch Alkohol konsumiert. Der Staatsanwalt stufte ihn als “krank und gefährlich” ein.
Er wollte nur reden
Als dem Angeklagten ein Bild des ersten Opfers gezeigt wird und Richterin Silke Sandholzer ihn fragt, ob er sie kenne, erwidert dieser nur “Ja, leider”. Er habe sie von einer Bushaltestelle in Feldkirch gekannt, sie habe ihn zu sich nach Hause eingeladen. Sie hätten sich dann mehrere Male gesehen, irgendwann wollte er sie dann aber wohl nicht mehr treffen, da sie außer ihm auch noch andere Männer bei sich zu Hause gehabt habe. Ihre “Erlaubnis”, mit ihr zu schlafen, sei aber stets vorhanden gewesen, so der Angeklagte.
Das Opfer selbst sagt aus, dass es an der Tür geklopft habe, ihn aber nicht in ihre Wohnung lassen wollte. Die Frau ist bei der Verhandlung selbst anwesend und sagt unter Tränen, sie hätte solche Angst vor ihm. Sie sagt, er hätte damals nur reden wollen. Er habe sich dann Zutritt verschafft und sie gewaltsam zurückgestoßen. Dann habe er versucht, sie zu küssen und sie angefasst. Der Angeklagte sagte aus, sie habe ihm die Türe vor der Nase zugeschlagen. Das sei “ein Verhaltensmuster” bei ihr.
Blutüberströmtes Opfer
Das zweite Opfer lernte der Angeklagte ebenfalls in Feldkirch kennen. Er soll mit ihr im Wildpark gewesen sein. Als sie ihm sagte, dass sie jetzt gehen würde, weil er unablässig versuchte, sie zu küssen und zu berühren, nahm das Unglück seinen Lauf. Er warf sie zu Boden und schleifte sie nahe des Luchsgeheges in den Wald. Er schlug, tritt und würgte sie. Dann habe er auch sie vergewaltigt. Ihm werden Bilder des Opfers gezeigt, blutüberströmt und voller Hämatome. “Sie wollte vielleicht schwanger werden”, ist das einzige, was der Angeklagte dazu zu sagen hat.
Auch das dritte Opfer lernte der Beschuldigte im Oberland kennen, auch mit ihr geht er wieder in ihre Wohnung. Dieser Vorfall ereignete sich im Juni 2023. Er wüsste nicht einmal, wie sie heiße, sie hätten sich ja auch lediglich geküsst. Er habe keinen Geschlechtsverkehr von ihr verlangt, da sie “eine Krankheit auf sich hatte”. Sie sei magersüchtig gewesen. Auch bei diesem Opfer wurden Spuren einer Vergewaltigung im Spital festgestellt.
Einweisung wegen Unzurechnungsfähigkeit
Der Schöffensenat hat keinen Zweifel an den Aussagen der Opfer. Reinhard Haller stellte bei dem Angeklagten eine intellektuelle Minderbegabung,sowie massive Unzurechnungsfähigkeit fest. Außerdem habe der Mann eine durch Cannabis verursachte halluzinogene, paranoide Schizophrenie. Er wird aufgrund schwerer Körperverletzung, geschlechtlicher Nötigung sowie Vergewaltigung zur Behandlung in eine forensisch-psychotherapeutische Anstalt eingewiesen.. Es sei von weiteren Taten auszugehen, würde dies nicht passieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.