Sozialamtsmitarbeiterin gewürgt, bespuckt und geschlagen

VN / 04.06.2024 • 18:18 Uhr
Gericht Sozialabteilung Prozess
Vor Richter Theo Rümmele musste sich eine 29-Jährige verantworten. VN/MAIER

Eine Unterländerin griff in Dornbirn eine Mitarbeiterin der Sozialabteilung tätlich an, nachdem ihr ein Sozialhilfezuschuss verweigert wurde.

Dornbirn Ein gewöhnlicher Nachmittag in der Sozialhilfeabteilung der Stadt Dornbirn nahm Anfang des Jahres eine dramatische Wendung. Eine 29-Jährige geriet mit einer Sozialarbeiterin wegen einer abgewiesenen Auszahlung in Konflikt. Die Eskalation endete in einer körperlichen Auseinandersetzung, wegen der sich die Unterländerin nun vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten musste.

Die Sozialarbeiterin erinnert sich vor Richter Theo Rümmele: “Einen Tag zuvor war sie bei meiner Kollegin, am besagten Tag kam sie dann gegen 13:30 Uhr in mein Büro.” Die Sozialhilfeempfängerin legte ihrem späteren Opfer die geforderten Unterlagen vor. Nach deren Überprüfung konnte die Beamtin der Bittstellerin keinen Zuschuss gewähren. “Sie verhielt sich zunächst ganz ruhig, als ich ihr mitteilte, dass eine Auszahlung nicht möglich sei”, erzählt die Geschädigte. “Ich erklärte ihr, dass ich ihre Kontoauszüge noch für unsere Unterlagen kopieren muss.” Als die Sozialarbeiterin daraufhin in den Flur zum Kopiergerät ging, ereignete sich Unerwartetes.

Eskalation in der Behörde

“Plötzlich stand sie wie aus dem Nichts neben mir und forderte ihre Kontoauszüge”, berichtet die Mitarbeiterin. “Ich habe ihr gesagt, sie solle sie nehmen, um eine Eskalation zu vermeiden.” Als die Angeklagte versuchte, die Kontoauszüge aus dem Drucker zu nehmen und diese zu Boden fielen, eskalierte die Situation. “Sie hob sie auf, stellte sich vor mich und beschimpfte mich.” In einem aggressiven Ton beleidigte die Angeklagte die Beamtin unter anderem mit “Du Hure”.

Gewalttätige Auseinandersetzung

Es blieb jedoch nicht bei der verbalen Attacke. “Sie kam dann auf mich zu, packte mich mit der Hand am Hals und würgte mich. Sie drückte fest zu.” Als das Opfer um Hilfe schrie, ließ die Angreiferin von ihr ab, nur um der Beamtin sogleich ins Gesicht zu spucken und sie zu schlagen.

Alarmiert durch die Schreie riefen zwei Zeugen die Polizei, während das Opfer instinktiv versuchte, die davonlaufende Frau festzuhalten.

Die Angeklagte versuchte vor Gericht, ihre Sichtweise darzulegen: “Ich wurde rassistisch beleidigt. Sie wollte mich aufhalten und deshalb habe ich sie nur am Hals von mir weggestoßen.” Die Unterländerin bestritt den Vorwurf, ihr Opfer bespuckt oder geschlagen zu haben. Sie selbst sei das Opfer gewesen und machte auch eine entsprechende Anzeige bei der Polizei.

Doch ihre Darstellung überzeugte nicht. “Die Angaben des Opfers waren schlüssig und nachvollziehbar. Ihre Schilderungen wirkten hingegen auf mich insgesamt nicht stimmig”, erklärte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Ihrem Opfer muss sie 360 Euro Schmerzensgeld zahlen.