Deshalb spießt es sich beim hofgastronomischen Projekt in Lustenau

Es geht um die Widmung einer landwirtschaftlichen Fläche für einen Restaurant-Betrieb. Gemeinde verspricht Unterstützung.
Lustenau Mit großer Euphorie präsentierten die Landwirtin Ruth Hagen (52) und Haubenkoch Jan Härle (40) im Dezember vergangenen Jahres ein spannendes Projekt. Unter anderem eine Hofgastronomie soll auf dem abgebrannten Hof der Ruth entstehen. Mit Fleisch von den dort gehaltenen Angusrindern, ergänzt durch Gemüse, das auf den Feldern rund um den Hof angebaut wird. Einen Hofladen sollte am Standort ebenso entstehen wie eine Infrastruktur für Erlebnisaufenthalte am Bauernhof.
Neue Konzepte
Pläne lagen schon fix und fertig auf dem Tisch. Ende dieses Jahres sollte das Projekt weitestgehend bereits umgesetzt werden, Jan Härle und Ruth Hagen die ersten Gäste im für 55 Speiseplätze ausgelegten Restaurant begrüßen können. Begeistert wurden die Pläne von der Gemeinde Lustenau aufgenommen, Bürgermeister Kurt Fischer (60) sprach von einem attraktiven Projekt für Lustenau.

Doch jetzt ist bei den Betreibern etwas Ernüchterung eingekehrt. Das Problem: Die Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in einen Bereich, in dem auch Gastronomie betrieben werden darf. Am Dienstag gab es diesbezüglich eine Besprechung mit Betreibern und Entscheidungsträgern in der Gemeinde. Klar ist: Es müssen neue Konzepte her.

Fischer verspricht Hilfe
“Ich hoffe sehr, dass wir eine Lösung für das Problem finden können. Es gibt ja ähnliche Fälle, wo das gelungen ist”, lässt sich Landwirtin und Grundstücksbesitzerin Ruth Hagen die Zuversicht nicht nehmen. In Bürgermeister Fischer scheint sie jedenfalls einen glühenden Unterstützer zu haben. “Das ist ein super Projekt in jeder Hinsicht: landwirtschaftlich, sozial, gesellschaftlich und auch gastronomisch. Gelegen an einer Radachse am Rand von Lustenau. Also ein idealer Standort”, schwärmt Fischer in höchsten Tönen von dem Vorhaben. “Wir von der Gemeinde werden alles tun, die Umsetzung zu ermöglichen.”

Sonderwidmung
Mit dem Projekt befasst hat sich jedenfalls bereits die Abteilung Landwirtschaft im Land. Die nüchterne Analyse des Sachbearbeiters Stephan Scheffknecht: “Es muss bei allen Aktivitäten an diesem Standort die Landwirtschaft im Vordergrund stehen.” Das gelte für eine Hofschlachterei samt Verarbeitung ebenso wie für den Absatz von Produkten und der Beherbergung. “Für einen Gastronomiebetrieb braucht es eine Sonderwidmung”, stellt Scheffknecht klar.

Als Ausflugsgastronomie könne man laut Scheffknecht einschlägige Aktivitäten an diesem Standort nicht etikettieren. “Die Gemeinde kann aber als zuständige Baubehörde eine Sonderwidmung für Gastronomie beantragen. Letztlich entscheiden muss über diesen Antrag die Raumplanungsabteilung im Land”, erklärt Scheffknecht.