Beschuldigter nach Unfall im Pfändertunnel: „Dieses Video erschüttert mich!“

VN / 13.06.2024 • 14:56 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor Gericht: “Ich bin sehr froh, dass ich heute hier sitzen kann.” vn/gs

Im Drogenrausch eine Kollision mit drei Verletzten verschuldet: 42-Jähriger musste sich nun vor Gericht verantworten.

Feldkirch Am 10. Oktober 2023 kam es im Pfändertunnel zum frontalen Zusammenstoß zweier Pkw. Unfallverursacher war ein damals 41-jähriger Deutscher, der mit seinem Auto plötzlich auf die Gegenfahrbahn geriet und zum Geisterfahrer wurde. Bei der unausweichlichen Kollision mit einem anderen Pkw, in dem ein Ehepaar saß, erlitt der Deutsche selbst schwere Verletzungen. Auch die beiden anderen Unfallopfer erlitten Blessuren, doch glücklicherweise keine Schwerwiegenden. Der Tunnel musste für zwei Stunden gesperrt werden.  

Stark beeinträchtigt

Neun Monate danach begegnen sich die drei Unfallbeteiligten von damals wieder. Diesmal im Verhandlungssaal am Landesgericht. Angeklagt ist der nunmehr 42-jährige Mann, der sich an jenem Abend zwar nur leicht alkoholisiert, doch stark beeinträchtigt durch Übermüdung und dem Konsum von Amphetaminen (auch bekannt als „Speed“) ans Steuer gesetzt hatte. Und dadurch im Pfändertunnel die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

Auf die zunächst formale Frage von Richter Alexander Wehinger an den Beschuldigten, welchen Beruf er denn ausübe, antwortet Letzterer: „Derzeit bin ich arbeitslos, aber hinsichtlich Beschäftigung ist ein Prozess im Gange.“

Ein Prozess ist jedenfalls nun auch im Verhandlungssaal im Gange, bei dem sich der Angeklagte wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Er bekennt sich vollinhaltlich für schuldig. Und verblüfft beinahe mit seinem reumütigen Geständnis: „Ich bin sehr froh, dass ich heute hier sitzen kann. Und auch darüber, dass sich die Herrschaften nach dem Unfall gut erholt haben. Es tut mir leid und ich übernehme die volle Verantwortung.“

Video vom Unfall

Ja, er sei sich damals seiner Beeinträchtigung durchaus bewusst und die Fahrt geplant gewesen. Auf die Frage des Richters an den Angeklagten, ob er an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit) leide, entgegnet er: „Offiziell nicht. . .“.

Das Video vom Unfall im Pfändertunnel, aufgezeichnet von einer Überwachungskamera, wird vorgeführt. Es zeigt, wie der Angeklagte mit seinem Pkw nach links auf die Gegenfahrbahn ausschwenkt. Und schließlich auch die Kollision. Der Beschuldigte senkt seinen Kopf und sagt: „Ich habe dieses Video jetzt zum ersten Mal gesehen. Und es erschüttert mich!“

Haftstrafe auf Bewährung

Als das damals durch die Kollision in Mitleidenschaft gezogene Ehepaar in den Zeugenstand gerufen wird, entschuldigt sich der 42-Jährige herzlich bei dem 78-jährigen Mann und seiner 72-jährigen Ehegattin: „Es ist mir bewusst, dass ich Ihnen damals einen großen Schrecken eingejagt habe. Und es tut mir aufrichtig leid.“

Das reumütige Geständnis des Angeklagten und seine sonstige Unbescholtenheit stimmt den Richter milde. Er verurteilt den Beschuldigten im Sinne der Anklage zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro. Während die Frau auf ein Schmerzengeld verzichtet, verlangt ihr Mann 1000 Euro. „Weil ich mich damals für eine längere Zeit nicht mehr um meine Obstbäume kümmern konnte“, begründet der 78-Jährige. Das Urteil ist rechtskräftig.

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