Nach großer Drogenrazzia eine weitere hohe Haftstrafe verhängt

Er verdealte fast fünf Kilo Kokain: Wieder ein Familienvater am Landesgericht verurteilt.
Feldkirch Im Jänner 2022 klickten für einen damals im Oberland wohnenden, gebürtigen Innerösterreicher die Handschellen. Das Einsatzkommando Cobra verhaftete mit ihm ein weiteres Mitglied eines großen Drogensyndikates, das während einer großen Razzia der Polizei aufflog.
Zunächst wurde dem damals 47-jährigen Mann der Handel mit zwei Kilogramm Kokain angelastet. Beim anschließenden Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde er dafür zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe verbüßte er jedoch nicht vollständig. Wegen guter Führung wurden ihm Fußfesseln angelegt, womit er einer Beschäftigung nachgehen konnte.
Bis der Tag kam, als erneut das Drogendezernat vor seiner Haustüre stand. Auswertungen von Krypto-Messengerdiensten hatten nämlich ergeben, dass der Mann bei Weitem mehr als die ursprünglich angeklagten zwei Kilogramm Kokain verdealt hatte. Schlussendlich waren beinahe fünf Kilo im Spiel.
“Musterbeispiel der Resozialisierung”
Deshalb steht der nun 49-Jährige erneut als Angeklagter vor Gericht in Feldkirch. Er ist geständig. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Widerin greift bei der Verhandlung in sämtliche Register, um die Lage des Beschuldigten zu entschärfen: „Mein Mandant war damals selbst schwer drogenabhängig. Seine Festnahme war ein Segen für ihn. Denn dadurch gelang es ihm, jeglichen Kontakt zur Szene aufzugeben. Er gab sich gegenüber der Polizei kooperativ und nannte Namen. Er hat sich erfolgreich einer Drogentherapie unterzogen, sich jedes Mal bei der Bewährungshilfe gemeldet und geht als angesehener Mitarbeiter einer Beschäftigung nach. Kurzum: Er ist ein Musterbeispiel der Resozialisierung. Ins Gefängnis gehört dieser Mann jetzt nicht mehr.“

“Stehe vor der Hochzeit”
Der Angeklagte ist zudem Vater eines siebenjährigen Sohnes und verkündet, dass er kurz vor der Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin stehe.
Es sind eindringliche Worte seines Anwaltes, die beim Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger dennoch ihre Wirkung verfehlen.
Viereinhalb Jahre Gefängnis
Denn nach kurzer Beratung verkündet der Richter ein recht deftiges Urteil: Der 49-Jährige wird zu einer Zusatzstrafe von viereinhalb Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt mit der Begründung: „Ja, es gibt zahlreiche Milderungsgründe, sehr erschwerend ist jedoch der lange Tatzeitraum und die enorme Menge harter Drogen, die unsägliche Folgen für ihre Abnehmer hat. So findet kein Weg an einer empfindlichen Strafe vorbei.“
Der Verurteilte stützt daraufhin verzweifelt seinen Kopf auf die Hände, Anwalt Widerin meldet Berufung gegen das Strafurteil an.