20.700 Euro aus Tankstelle verschwunden

Angeklagte Filialleiterin beteuerte vor Gericht ihre Unschuld. So lautete die Entscheidung.
Feldkirch Einer 25-jährigen Unterländerin wird am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen, als Filialleiterin 20.700 Euro aus der Kasse abgezweigt zu haben. Doch die junge Frau ist nicht geständig.
Schlamperei
„Ich habe oft einige Tageslosungen zusammenkommen lassen und sie dann erst zur Bank gebracht. Es kann schon sein, dass ich einmal abgelenkt war und die Tasche mit dem Geld kurz im Verkaufsraum unbeaufsichtigt habe stehen lassen“, räumt die Beschuldigte ein. Sie sei eben oft abgelenkt worden, weil mitunter viel war, sagt sie. Auch eine Kollegin erzählt als Zeugin, dass die Beschuldigte den Tresorschlüssel gelegentlich offen habe liegen lassen. „Ich habe gedacht, es ist ohnehin alles videoüberwacht“, so die Angeklagte. „Ich weiß, dass ich mich sorglos verhalten habe, aber gestohlen habe ich nichts“, versichert sie.
Mehrere mögliche Täter
Die Befragte erzählt außerdem, dass es mehrere Personen im Tankstellen-Shop gegeben habe, die nicht ganz „astrein“ waren. Einer sei ein Ex-Häftling gewesen. Einmal habe ein Kollege 16 Dosen „Jacky-Cola“, ein Mischgetränk aus Cola und Whisky mitgenommen, ohne sie zu bezahlen. Ein anderer habe mit seiner Mitarbeitertankkarte die Firma betrogen. Er kassierte den normalen Benzinpreis und steckte die Differenz zum Mitarbeiterpreis als Trinkgeld in die eigene Tasche.
So gibt es mehrere Personen, die allenfalls als Täter infrage kämen, so Verteidiger Martin Kloser. Es sei auch sehr leichtsinnig, Mitarbeiter mit so hohen Geldbeträgen in einer Einkaufstüte zur Bank zu schicken. Ein Überfall auf die Frauen sei ja ein Leichtes, deutet Kloser Bedenken am Sicherheitskonzept der Tankstellenfirma an.
Freispruch im Zweifel
„Ich persönlich bin nicht von Ihrer Unschuld überzeugt, das muss ich ganz direkt sagen“, so Richter Christoph Stadler in der Urteilsbegründung. Doch wie immer im Strafrecht: Gibt es Zweifel an der Schuld eines Angeklagten, ist er freizusprechen. So auch die junge Beschuldigte, die wegen Veruntreuung angeklagt worden war. Dass es tatsächlich nicht so ganz sicher ist, dass sie die fehlenden 20.700 Euro abgezweigt hat, zeige auch der Umstand, dass die Firma sie bislang nicht gekündigt hat und sie nach wie vor in der Filiale arbeitet. Zwar nicht mehr in leitender Funktion, sondern als einfache Angestellte.
Rückforderung wahrscheinlich
Staatsanwältin Konstanze Manhart hingegen ist sicher, wohin die 20.700 Euro verschwunden sind. Denn das Zeitfenster, in dem das Geld „verschwand“, war äußerst gering. Richter Stadler tut, was er tun muss. Er spricht die Frau frei. „Sie werden aber ziemlich sicher von Ihrem Arbeitgeber zur Rückzahlung aufgefordert. Ein derart grob fahrlässiges Verhalten, wie Sie es gesetzt haben, wird zivilrechtlich vermutlich Folgen haben“, stellt der Richter klar.