Feldkircher Sportgeschäft um 7600 Euro erleichtert

Achtfach vorbestrafter Angestellter wegen Diebstahls angeklagt.
Feldkirch Er ist 34 Jahre alt und muss sich wegen schwerer gesundheitlicher Probleme immer wieder anstrengenden Behandlungen unterziehen. Er ist höflich, eloquent und sieht gut aus. Doch der Angestellte hat auch noch eine andere Seite. Acht Vorstrafen, die meisten davon aus Verurteilungen in Deutschland. Mehrere davon sind einschlägig. Falsche Zeugenaussage, Betrugsdelikte, versuchte Brandstiftung und zuletzt auch in Vorarlberg ein Schuldspruch. Hier war der Mann bei einer Elektrohandelskette angestellt und wurde für seine dortigen krummen Touren am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Bislang gab es nur Bewährungsstrafen. Doch nun wird die Lage des Deutschen langsam ernst.
Retourwarentrick
Dem Beschuldigten wird bei der Verhandlung vorgeworfen, in einer Feldkircher Filiale einer Sporthandelskette Retourwaren fingiert zu haben. Doch das Geld – so die Anklage – gab er keinen Kunden zurück, sondern steckte es selbst ein. Was am Schluss fehlte, waren eine ganze Reihe von Sportartikeln, die laut Belegen im Lager hätten sein müssen. Schaden: 7600 Euro.
Doch der Angeklagte gibt an, dass der Fehlbestand ganz andere Gründe habe. So hätten beispielsweise bereits bei der Warenanlieferung bestellte Artikel gefehlt. Zum anderen sei eine Kollegin überführt und entlassen worden, weil sie mehrfach Waren gestohlen habe. So gebe es eine ganze Reihe von Erklärungen. 2000 Euro erkannte er trotzdem als Schaden an. Auf die Frage nach dem Warum, wenn er doch unschuldig sei, meint er, er wolle einfach seinen Job behalten. Die Fehlbestände betreffen auch den Onlinehandel. „Dort hat es ebenfalls viele Ungereimtheiten und Fehlerquellen gegeben“, behauptet der Angeklagte.
System geändert
Der Angestellte behauptet auch, dass er bei einigen angeblichen „Tatzeiten“ entweder Urlaub, einen Anwaltstermin oder Pause hatte. Er könne das mit Arbeitszeitprotokollen belegen. Die muss sich Richter Martin Mitteregger nun vornehmen. Ebenso werden die anderen Angestellten als Zeugen einvernommen. Mittlerweile verlangt die Kette das Vieraugenprinzip bei Warenretouren. Der Prozess wurde vertagt.