15-Jähriger drohte im Kinderdorf mit „Abstechen“

Laut Betreuerin hatte der Jugendliche auch ein Brotmesser in der Hand.
Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der Teenager vor Gericht muss. Mit drei Diversionen (außergerichtlicher Tatausgleich) versuchte die Justiz den jungen Mann zur Vernunft zu bringen, doch nun sitzt er schon wieder auf der Anklagebank. Wieder geht es um gefährliche Drohung und nicht unter Kontrolle gehaltene Emotionen. Dabei wird der 15-Jährige, der zurzeit in einem Sozialprojekt beschäftigt ist und rund 300 Euro pro Monat verdient, umfassend betreut. Sozialstellen und Pflegeeltern geben ihr Bestes.
Keine Lust auf Küchendienst
Im Jänner dieses Jahres wollte der Jugendliche zu seinen Pflegeeltern. Zum gegebenen Zeitpunkt war dies nicht möglich, was ihn ärgerte. Es sei ein schlechter Tag gewesen, zudem habe er überhaupt keine Lust zum gemeinsamen Kochen in der Sozialeinrichtung, dem SOS-Kinderdorf, gehabt. Zunächst warf er mit Erdnüssen herum, dann rastete er aus und schnauzte zur diensthabenden Sozialpädagogin: „Ich steche Dich ab, ich steche alle Betreuer ab!“. Diese Drohung gibt er beim Prozess am Landesgericht Feldkirch auch zu. Dass er ein Messer in der Hand hatte, leugnet er. Bei früheren Einvernahmen konnte sich der Bub angeblich nicht erinnern, ob er ein Messer in der Hand hatte oder nicht. Die Sozialbetreuerin bleibt zwar dabei, dass der Teenager ein Brotmesser in Händen hielt. Allerdings habe er es auf Aufforderung sofort hingelegt.
Als der Teenager von der 30-Jährigen aufgefordert wurde, das Messer abzuwaschen, raunzte er zurück: „Ich bin nicht Euer Heinzelmännchen, ich wasche das Messer nicht ab.“ Der junge Angeklagte erklärt vor Richter Christoph Stadler, dass er manchmal einfach Sachen sage, die er nicht so meine. „Halten Sie sich künftig im Zaum und schauen Sie, dass Sie auf einen guten Weg kommen“, empfiehlt ihm der Richter. Die Arbeit im Sozialprojekt sei ein guter Start, doch Ziel sei es, eine Lehrstelle zu finden und ein Leben ohne Straftaten zu führen.
In guten Händen
Der Richter zeigt viel Geduld und Verständnis und bestärkt den Jungen: „Sie sind in guten Händen, alle bemühen sich, auch ihre Pflegeeltern. Ein viertes Mal gibt es keine Diversion, Sie hatten jetzt drei Chancen, dieses Mal muss ich Sie verurteilen“, so Stadler. Wegen der Drohung gibt es 160 Euro Geldstrafe auf Bewährung und 160 Euro sind zu zahlen.