14-Jähriger attackierte Gleichaltrigen mit Schere

VN / 01.07.2024 • 16:39 Uhr
Gericht
Der minderjährige kam noch einmal mit einem außergerichtlichen Tagausgleich davon. Eckert

Schüler griff Kollegen während des Physikunterrichts an.

Feldkirch Der 14-Jährige schließt dieses Jahr die Mittelschule in Götzis ab. Danach will er das Poly besuchen. Zum Prozess am Landesgericht Feldkirch begleitet ihn seine Schwester. Es geht um einen Vorfall im Mai dieses Jahres. Das Seltsame an der Geschichte ist, dass die beiden Buben, die in dieselbe Klasse gehen, angeblich keinen nennenswerten Streit miteinander hatten. Dennoch drohte der 14-Jährige mit Migrationshintergrund immer wieder, seinen Mitschüler abzustechen. Diese Drohung machte der Junge zwar nicht wahr, doch er verletzte den Gleichaltrigen mit einer Schere.

Dunkelheit ausgenutzt

Die beiden Jugendlichen hatten Unterricht, es war gerade Physikstunde. Um den Unterricht anschaulicher zu gestalten, wurde ein physikalischer Versuch gemacht. Dafür musste der Raum abgedunkelt werden. Das nutzte der Teenager aus, schnappte sich eine Schere, würgte den Gleichaltrigen und nahm ihn in den Schwitzkasten. Dabei verletzte er seinen Mitschüler, indem er ihm mit der Klinge der Schere in den Arm schnitt.

Beim Prozess sagt der junge Mann nicht viel dazu. Da er bislang unbescholten war, ist es bei Jugendlichen üblich, Verfahren mittels Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) abzukürzen. Im Gegenzug von gemeinnützigen Leistungen oder einer Geldbuße entgeht der junge Gesetzesbrecher einer Vorstrafe. Voraussetzung dafür ist allerdings die Übernahme von Verantwortung. Bislang scheiterte es daran, bereits bei der Staatsanwaltschaft bot man dem jungen Mann diese Möglichkeit an. Doch bis heute zeigte er sich stur und nicht geständig.

Probleme in der Schule

Der Verletzte verzichtet auf Schmerzengeld. In der Götzner Mittelschule ist der 14-jährige Angeklagte „kompliziert“, immer wieder gibt es Probleme, Ärgernisse, endlose Diskussionen und wenig Einsicht. Eine Weile durfte er deshalb auch die Schule nicht besuchen. Richter Martin Mitteregger erlegt dem jungen Mann wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung gemeinnützige Leistungen auf. Insgesamt muss der Heranwachsende 25 Stunden innerhalb von vier Monaten gratis arbeiten. Verteidiger Christoph Eberle ist einverstanden und auch die Anklagebehörde gibt grünes Licht. Leistet der Junge die Stunden nicht vollständig ab, wird das Verfahren fortgesetzt und eine Verurteilung ist mehr als nur wahrscheinlich.