Erstangeklagter in der Causa Fußach: „Kann nicht auf jede Frage eine Antwort haben!“

Prozess um Amtsmissbrauch und Untreue: Einvernahme des pensionierten Finanzchefs der Gemeinde abgeschlossen. Nun ist Ex-Bürgermeister Ernst Blum an der Reihe.
Feldkirch Es war ein mühsames Prozedere: Seit Prozessbeginn Mitte Mai musste sich der ehemalige Leiter der Finanzabteilung der Gemeinde Fußach als Erstangeklagter an mehreren Verhandlungstagen den Fragen von Richterin Verena Wackerle stellen. Die dritte Verhandlungsrunde musste damals aufgrund eines plötzlichen Schwächeanfalls des Angeklagten vorläufig abgebrochen werden.
Dem 66-jährigen Pensionisten werden Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen. So soll er sich selbst im Verlauf von sieben Jahren eine Unzahl angeblich nicht erbrachter Überstundenleistungen und andere Zulagen verrechnet haben.
Der dadurch errechnete Schaden für die Gemeinde: mindestens 200.000 Euro Schaden. Zweitangeklagter beim Prozess um die „Causa Fußach“ ist Ex-Bürgermeister Ernst Blum (FPÖ). Wegen derselben Vorwürfe. Beim ihm hält sich der angeblich entstandene Schaden von 4000 Euro im Gegensatz zum Erstangeklagten immerhin noch „in Grenzen“. Am Dienstag wurde die Einvernahme des ehemaligen Finanzchefs fortgesetzt und abgeschlossen. Er ist nach wie vor in keinem Faktum geständig.
Transaktion und Dienstverträge
Bei der jüngsten Verhandlung ging es vor allem um zwei Fragen und Vorwürfe: Hatte der Angeklagte damals anstelle des Bürgermeisters und ohne dessen Wissen selbstständig finanzielle Transaktionen für das Hauptkonto der Gemeinde durchgeführt? Und hatte er auch die Ermächtigung des Gemeindechefs, sämtliche Dienstverträge für die Mitarbeiter zu unterschreiben? Ex-Bürgermeister Blum verneint das nämlich.
Auf die Frage von Richterin Wackerle, ob sich der Beschuldigte damals bewusst war, dass solche Unterzeichnungen allein in der Kompetenz des Bürgermeisters lagen, entgegnet der 66-Jährige: „Nein, das wusste ich nicht. Und ich kann heute nicht mehr auf jede Frage eine Antwort haben!“

“System hat sich eingespielt”
Noch brisanter erscheint die Angelegenheit bezüglich der Transaktionen. So habe der Ex-Finanzleiter ohne die Kenntnis des Bürgermeisters selbständig Banküberweisungen und Buchungen für das Gemeindekonto durchgeführt, und das zwischen 40 und 60 Mal pro Woche. Zunächst mit „Tan-Code-Zetteln“ per Post, dann über einen „Tan-Code-Generator“.
Die Frage, ob der Gemeindechef damals darüber Bescheid gewusst habe, vermag der 66-Jährige weder mit Ja noch mit Nein zu beantworten, nur so viel: „Dieses System hat sich eben über die Jahre eingespielt.“
Amtsleiterin als “Fratz” bezeichnet
Am Rande des Prozesses kam noch ein E-Mail zur Sprache, das der Angeklagte über die Amtsleiterin der Gemeinde verfasst habe und in dem er der Betroffenen mangelnde soziale Kompetenz nach der Erkrankung einer Mitarbeiterin vorwarf, und zwar mit den Worten: „Was für ein Fratz!“
Schließlich ist der Marathon der Einvernahmen beendet und die Richterin sagt zum Angeklagten: „Sie haben es geschafft.“ Worauf der Angesprochene entgegnet: „Gnade Gott!“. Am Mittwoch wird der Zweitangeklagte, Ex-Bürgermeister Ernst Blum, zu den Vorwürfen befragt.