Brandstifter in Frauenkleidern hatte Kokain, Jägermeister und Rohrreiniger intus

VN / 04.07.2024 • 11:59 Uhr
Prozess
Der Angeklagte fiel bei der Verhandlung durch deutliche Erinnerungslücken auf. Eckert

27-Jähriger hatte zudem den Kopf halb rasiert, als er in einer Wohnung Feuer legte.

Feldkirch Ein kurioser Fall von versuchter Brandstiftung wurde vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Kurios deshalb, weil der 27-jährige albanische Angeklagte durch verschiedene Umstände auffiel. Erst im Februar war er wegen eines Suchtmitteldeliktes zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Dass er in Frastanz an jenem ersten August vergangenen Jahres Kokain konsumiert hatte, ist also nichts Besonderes. Dazu trank er reichlich Alkohol, nahm Schmerzmittel und trank Rohrreiniger. Er hatte Frauenkleider an und den Kopf halb kahl rasiert. Warum er all das machte, kann er angeblich nicht erklären. Ob er Selbstmordabsichten hatte, weiß er ebenfalls nicht mehr. Früher hätte er unter Depressionen gelitten. Was an jenem Abend los war, darüber kann er keine Auskunft geben.

Fünf Brandherde

Sein Verteidiger Christoph Hämmerle ist überzeugt, dass sein Mandant keine „Feuersbrunst“, wie das Gesetz einen Brand großen Ausmaßes nennt, legen wollte. „Sonst wäre er doch nicht selbst in der Wohnung geblieben“, so der Anwalt. Außerdem, so Hämmerle, waren vier der fünf Brandherde, an denen der Angeklagte Küchenrollen angezündet hatte, bereits von selbst wieder ausgegangen.

Der fünfte Platz, eine Matratze auf einem Holzbett, darunter Holzboden und darüber ein hölzerner Dachstuhl wären laut Urteil jedoch geeignet gewesen, ein wirklich großes Feuer entstehen zu lassen. Zudem hatte der Mann Backrohr und Herd eingeschalten. „Ein aufmerksamer Passant bemerkte den Brandgeruch und alarmierte die Polizei. Die kam gerade rechtzeitig, denn der Angeklagte brach bewusstlos zusammen und wurde ins Spital eingeliefert“, schildert Staatsanwältin Karin Krehn die damalige Situation. Nur mit schwerem Atemschutzgerät habe sich die Feuerwehr durch den dichten, schwarzen Qualm kämpfen und die Glutnester in der Matratze löschen können.

Sieben Monate Haftstrafe

Auch wenn der Mann, bedingt durch seinen wilden Cocktail damals in der Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigt war, ausgeschlossen war sie laut Urteil nicht. Denn er ging bei der Brandlegung äußerst zielgerichtet und konsequent vor. Im Spital konnte man sich mit ihm unterhalten und auch dort wirkte er weder zeitlich noch örtlich desorientiert. Er selbst kann nicht angeben, was er konsumiert hatte, somit hätte ein Gutachter auch keine entsprechenden Grundlagen, auf die er eine Expertise aufbauen könnte. „Sieben Monate unbedingte Haft wegen versuchter Brandstiftung“, verkündet Richter Alexander Wehinger das Urteil. So muss der Albaner insgesamt 22 Monate absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.