Eine Ohrfeige zu viel

VN / 08.07.2024 • 15:48 Uhr
Gericht
Das Mädchen musste wegen ihres ausgeprägten Hangs zum Schlag nicht zum ersten Mal vor Gericht. eckert

Jugendliche muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der offenen Jugendarbeit leisten.

Feldkirch Eine 15-jährige Jugendliche löst Konflikte gerne auf ihre eigene Art und die besteht darin, dass sie unliebsame Personen ohrfeigt. Schon in der Vergangenheit musste sie deshalb vor Gericht und wurde dort zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Leistet sie diese nicht, geht das Verfahren weiter und eine Verurteilung droht. Doch nun steht der Teenager schon zum zweiten Mal wegen einer Ohrfeige vor Gericht. 20 Stunden „Gratisarbeit“ kommen deshalb dazu.

Abgepasst

Die Angeklagte passte eine andere Schülerin, die angeblich „blöd geredet“ hatte, im April dieses Jahres vor dem Marienberg in Bregenz ab. Sie gab ihr eine Ohrfeige, riss sie an den Haaren zu Boden und drohte ihr: „Wenn Du noch einmal blöd redest, schlage ich Dich krankenhausreif“.

Das Opfer wurde damals leicht verletzt, will aber bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch von der Angeklagten kein Geld, sondern lediglich seine Ruhe. Vor Richter Martin Mitteregger und Staatsanwältin Konstanze Manhart entschuldigt sich die 15-Jährige und verspricht, künftig Konflikte anders zu regeln. Dazu braucht es zwar etwas Anregung seitens des Gerichts, aber der Teenager stimmt zu. Jetzt hat das Mädchen, das die Schule abgeschlossen hat, frei. Somit ist genügend Zeit für die 50 Sozialstunden. Die will sie bei der offenen Jugendarbeit ableisten.