Ermittlungsverfahren nach tödlichem Liftunfall in Andelsbuch eingestellt

Staatsanwaltschaft Feldkirch schließt das Buch – strafrechtlich ist niemand schuld.
Feldkirch Am elften August vergangenen Jahres verunglückte gegen 15 Uhr ein 65-jähriger Münchner in Andelsbuch. Er war mit der Doppelsesselseilbahn „Niedere“ von der Bergstation Richtung Mittelstation unterwegs gewesen. Plötzlich geriet der Sessel auf dem Tragseil ins Rutschen und fuhr auf den unterhalb befindlichen Sessel auf. Dort saßen ebenfalls zwei deutsche Urlauber. Beim Aufprall rutschte der 65-Jährige unter dem Sicherheitsbügel durch, konnte sich noch eine Weile festhalten, doch dann verließen ihn die Kräfte. Der Mann stürzte vier Meter auf eine steil abfallende Wiese, dann weiter über eine rund drei Meter hohe Böschung und kam schwer verletzt auf einem Güterweg zu liegen. Der Notarzthubschrauber Gallus 1 barg den Mann. Der Patient wurde zur Behandlung ins Kantonsspital St. Gallen geflogen. Ende August erlag der Tourist allerdings seinen schweren Verletzungen.
Keine fahrlässige Tötung
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Ein Gutachten aus dem Bereich Seilbahnwesen wurde eingeholt und etliche Personen wurden befragt. Doch nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Mehrere Details wurden von dem Seilbahntechniker begutachtet. Unter anderem auch, ob allenfalls eine unzureichende Wartung zum Unfall geführt hatte.
Die Suche nach der Ursache ist jetzt abgeschlossen. „Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit von einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten ausgegangen werden“, so Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, es gibt keinen Strafantrag, keine Anklage, keinen Prozess, denn es gibt niemanden, der strafrechtlich für die Tragödie verantwortlich ist.
Anderes Kapitel
Ob allenfalls zivilrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden, ist eine andere Frage. Hinterbliebenen steht unter Umständen Trauerschmerzengeld zu, Verletzten Heilungskosten und Schmerzengeld. Zivilrechtlich gilt beim Verschulden ein anderer Maßstab als im Strafrecht. Dazu kann Rusch nichts sagen, dafür ist eine andere Abteilung zuständig. Die Frage ist auch, wo ein derartiger Zivilprozess geführt werden würde. Vorläufig können jedenfalls die Betroffenen des Strafverfahrens aufatmen, von ihnen muss keiner auf die Anklagebank.