Weshalb ein Streit unter Untermietern eskalierte

VN / 11.07.2024 • 14:53 Uhr
Gericht
Der Angeklagte hatte einige Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Mitbewohner parat. eckert

Zwei Ungarn wohnten gemeinsam, doch plötzlich aus den beiden Freunden Feinde.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte 24-jährige Mann und sein 30-jähriges Opfer wohnten einst gemeinsam in einer Bregenzer Wohnung. Sie stammen beide aus Ungarn und arbeiteten im selben Beruf. Doch die einstigen Wohnungsgenossen gerieten sich zunehmend in die Haare. Es kam zu Handgreiflichkeiten, schlussendlich brach der Jüngere dem Älteren sogar die Nase. Für diese Körperverletzung wurde er bereits im Jänner verurteilt. Nun stand der 24-Jährige erneut vor Gericht. Dieses Mal geht es darum, dass er dem anderen drohte, ihn zusammenzuschlagen.

Fernseher geklaut

„Er hat mir meinen Fernseher und meine Sachen geklaut“, behauptet der junge Angeklagte. Es war nämlich so, dass er selbst mehrfach in seine Heimat gereist war und vom zweiten Untermieter telefonisch nicht erreicht werden konnte. Gleichzeitig wollte der 30-jährige Mitbewohner aus dem Mietvertrag raus und hätte dringend mit dem anderen darüber reden sollen. Doch der war, wie zuvor erwähnt, angeblich nicht mehr erreichbar.

So löste er den Vertrag selbst auf und zog aus. Das Problem war, dass der Vermieter nicht wusste, was er mit den Sachen des „verschwundenen“ 24-Jährigen tun sollte. Notgedrungen wurden sie von ihm eingelagert, denn auch er konnte den zweiten Untermieter nicht erreichen.

Sachen zurückgefordert

Eines Tages kehrte der Angeklagte nach Vorarlberg zurück, passte den einstigen Mitbewohner bei seiner Arbeit ab und fuhr ihm zu seiner neuen Unterkunft nach. Er stellte den 30-Jährigen zur Rede, wollte wissen, was mit seinen Sachen passiert sei und dass er sie jedenfalls zurückwolle. Der andere, wesentlich kleiner von Statur, trug aus einer Auseinandersetzung ja schon einmal eine gebrochene Nase davon und fürchtete, er könnte wieder verletzt werden. Jedenfalls drohte der Beschuldigte sinngemäß: „Ich gebe Dir bis heute Abend Zeit, um mir meine Sachen zurückzugeben. Ansonsten prügle ich sie aus Dir heraus“. 520 Euro Geldstrafe für versuchte Nötigung lautet das Urteil. Der Verurteilte will sich noch überlegen, ob er es bekämpft, er fühlt sich nicht schuldig.