13 Schüsse in der Bregenzer Innenstadt

VN / 15.07.2024 • 17:41 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte hatte zur Tatzeit mit Alkohol und psychischen Problemen zu kämpfen. Eckert

Was einen Frührentner dazu bewegte, Unfug mit seinem Kleinkalibergewehr anzustellen.

Feldkirch „Jetzt bin ich ‚trocken‘, aber nach wie vor in Behandlung“ sagt 62-Jährige, der in seiner Vergangenheit offenbar viel zu viel Wein konsumiert hatte, als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Angeklagt deshalb, weil er im Sommer vergangenen Jahres mit einem Gewehr in der Bregenzer Innenstadt auf ein gegenüberliegendes Wohnhaus geschossen. Es war in der Nacht, deshalb blieb dies zunächst unbemerkt.

Stück Mauer fehlte

Erst am nächsten Tag sah ein Bewohner, dass ein Stück Mauer fehlte. Die zweite Schussabgabe fiel wieder nur durch den Schaden auf und erst beim dritten Mal, als insgesamt 13 Einschusslöcher zu zählen waren, reimte es sich der Bewohner des Hauses zusammen. Der Angeklagte ist geständig, ihm ist die Sache heute peinlich. Er habe sich so geschämt.

Psychische Probleme

Er sei dereinst als arbeitsunfähig eingestuft worden. „Burn out“ sagt er. Danach habe sei die Scheidung bekommen und die Alkoholsucht. Jedenfalls habe er ein oder zwei Flaschen Wein intus gehabt, als er vom Fenster aus mit dem 22mm-Kleinkalibergewehr auf die gegenüberliegenden Fensterläden zielte. Nach der Anzeige bei der Polizei gab es eine Hausdurchsuchung, das Einsatzkommando Cobra kam „zu Besuch“. Doch der Frührentner war nicht da, sondern bei seiner Freundin in Wien. „Die haben mir die Haustüre total beschädigt“, beschwert er sich bei Richter Alexander Wehinger.

Richtige Richtung

Anfangs war der Alkoholabhängige nicht einsichtig, doch nach acht Wochen stationärer und weiterführender ambulanter Therapie weiß er, dass mit dem Trinken Schluss sein muss. Bei der Verurteilung hat er mit 4800 Euro Geldstrafe noch Glück. Bei dem Angeklagten waren nämlich noch acht Monate Gefängnis auf Bewährung offen. Bezahlen muss er auch noch 200 Euro Verfahrenskosten. Freigesprochen wird er von einem versuchten Rennraddiebstahl. Da ist sich der Richter nicht ganz sicher, ob der Mann das Rad nach dem Alkoholkonsum mit seinem eigenen verwechselte oder ob er versuchte, es zu stehlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.