So erschlich ein Gastronom Covid-Unterstützung

Arbeitsmarktservice spricht von 79.000 Euro Schadenssumme, Gericht geht allerdings von rund 10.000 Euro aus.
Feldkirch Die Covid-Pandemie stellte alle vor gewaltige Herausforderungen. Unter anderem auch die Gastronomie. Der Lockdown brach vielen das Genick. Ein 38-jähriger Oberländer Unternehmer nahm es aus diesem Grund mit den Arbeitszeiten seiner Angestellten nicht so genau. Er meldete für seine Angestellten Kurzarbeit an. Das heißt, Koch und Co sollten weniger arbeiten und dennoch ihren vollen Lohn erhalten. Der Bund sprang ein, das AMS steuerte Gelder bei. Voraussetzung dafür war jedoch, dass die Leute auch tatsächlich weniger arbeiteten, ansonsten wäre es ja keine „Kurzarbeit“. Schlussendlich landete der Gastronom als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch.
Listen gefälscht
Dass sein Verhalten seines Mandanten falsch war, räumt Verteidiger Martin Reichegger ein. Man schrieb „offizielle“ Stundenlisten, die Kurzarbeit vorspiegelten. Die reichte man bei den Förderungsstellen ein. „Wir haben aber alle voll gearbeitet“, so einer der vier geladenen Zeugen vor Gericht.
„Es war eine sehr anstrengende Zeit. Wir versuchten alles, einen Lieferservice und Umstellungen. Trotzdem wusste ich nicht, wie ich die anfallenden Rechnungen bezahlen sollte“, erinnert sich der angeklagte Gastronom. Zuletzt war er auch psychisch angeschlagen, hatte immer höhere Schulden und zum Schluss kam es zur Insolvenz.
Zudem, so Verteidiger Reichegger, sei sein Mandant alles andere als ein begnadeter Buchhalter, weshalb die tatsächlich gearbeiteten Stunden nur schwer nachvollziehbar sind. Außerdem war es ein ständiges Kommen und Gehen von Personal, beispielsweise auch von Hilfskräften.
Ungenaue Zahlen
Richter Theo Rümmele richtet einen Appell an die Republik Österreich, die von einem jungen Vertreter des AMS Vorarlberg vertreten wird. „Wenn keine genaueren Zahlen vorgelegt werden können, kann auch kein entsprechender Betrag als Schadenersatz zugesprochen werden“. Somit werden dem Bund „nur“ 10.000 Euro zugesprochen statt der angeklagten 79.000 Euro.
Der Betrüger wird zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe und 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Mit dem Urteil wird neben dem schweren Betrug allerdings auch noch ein anderer Vorfall abgeurteilt. Dabei geht es um eine vom Angeklagten begangene Schlägerei in betrunkenem Zustand und eine Drohung. Der 38-Jährige hatte auf einen Bekannten mit den Fäusten eingeschlagen. Dem Opfer bezahlte er 2500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.