Taxifahrer mit Bierflaschen beworfen

VN / 25.07.2024 • 14:20 Uhr
Gericht
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt. Eckert

Auf welche Weise ein Trunkenbold seine Wut an einem Berufschauffeur ausließ – und auch an dessen Dienstfahrzeug.

Feldkirch Im Sommer vergangenen Jahres rief der 49-jährige Schweizer ein Taxi. Er war verärgert, weil man ihm in einem Gasthaus angeblich nichts mehr „zu essen“ gegeben habe. Er wollte zum McDonald‘s, zu einer Tankstelle und dann wieder zurück. In Bludenz legte er sich dann völlig unbegründet mit dem Taxifahrer an. Er warf Bierflaschen auf ihn und beschimpfte ihn. Drei Mal rang der Berufschauffeur den Betrunkenen zu Boden. Dieser entschuldigte sich zwar, schrie dann aber immer „Hundesöhne“ vor sich hin. Schlussendlich trat er gegen das Taxi und schlug auch mit seinem Kopf auf das Fahrzeug ein.

Beim späteren Prozess am Landesgericht Feldkirch gibt der Taxifahrer als Zeuge an: „Ich habe an seinem Gang und Sprechen schon gemerkt, dass er stark alkoholisiert war“. Jedenfalls habe die Autotüre danach eine Delle gehabt und der Spiegel sei kaputt gewesen. Er selbst habe bei der Rangelei damals eine Prellung davongetragen, drei Tage Schmerzen erlitten und sei für diese Zeit krankgeschrieben gewesen.  Schmerzengeld will er allerdings keines, sagt der Zeuge gegenüber Richterin Silke Sandholzer. Er wolle nur endlich ins Bett, denn er hatte Nachtschicht und ist sichtlich müde. 

Zahlreiche Vorstrafen

Der klein gewachsene Angeklagte aus der Schweiz hat bereits einiges auf dem Kerbholz. Sechs Eintragungen „zieren“ das Strafregister in seiner Heimat. Unter anderem wegen Beschimpfung, Drohung und Brandstiftung. Letztere bescherte ihm 36 Monate Gefängnisaufenthalt in der Schweiz. „Die habe ich aber alle abgesessen“, macht er klar, dass er keine alten Rechnungen mehr offen hat. In Feldkirch gab es 2020 nochmals eine Verurteilung wegen eines Urkundendeliktes. Nun geht es um Sachbeschädigung und Körperverletzung. Sein größtes Problem ist der Alkohol. Wenn der Arbeitslose trinkt, wird er aggressiv. Die Vorwürfe bestreitet er, doch zur Bezahlung des Schadens ist er bereit. „Ich habe gegoogelt, eine Neulackierung eines ganzen Autos gibt es bereits um 1500 Euro, ein Lkw-Spiegel, der viel größer ist und beheizbar, kostet 800 Euro“, macht er deutlich, dass er den geltend gemachten Betrag für übertrieben hält. Doch Anwalt Arnold Trojer hat einen Kostenvoranschlag. Somit bleibt es bei knapp 5000 Euro Schaden.

Zufrieden mit dem Urteil

Richterin Sandholzer spricht den Mann schuldig. Drei Monate Haftstrafe werden bedingt ausgesprochen, 960 Euro Strafe unbedingt verhängt und 4950 Euro macht der Schaden am Wagen aus. „Hauptsache nicht wieder ins Gefängnis“, ist der Schweizer dann doch zufrieden mit der Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.