Prozess im Mordfall Janine G. wird zur großen Herausforderung für die Geschworenen

Ab kommendem Dienstag wird sich der Schwurgerichtssenat am Landesgericht Feldkirch mit einem der fürchterlichsten Verbrechen in Vorarlberg der vergangenen Jahre befassen müssen. Ein Prozess, der sehr ungewöhnlich ist – und das aus mehreren Gründen.
Feldkirch Noch heute wird ihr Grab auf einem Dornbirner Friedhof mit frischen Blumen geschmückt und mit Kerzen bestückt. Und noch immer besuchen zahlreiche Menschen ihre letzte Ruhestätte. Denn Trauer hat kein Ablaufdatum.
Janine G. wurde mit 30 Jahren als Opfer einer brutalen Bluttat aus ihrem jungen Leben gerissen. Es war der 3. März 2022, als die Dornbirnerin in einer Wohnung in Lustenau erwürgt wurde. Dringend tatverdächtig ist ein 28-jähriger Vorarlberger, der seit damals in Untersuchungshaft in Feldkirch sitzt.

Kein Geständnis
Doch was war das Motiv des mutmaßlichen Täters? Die Anklage legt nahe, dass Geldschulden eine Rolle spielten. Doch der 28-jährige U-Häftling bestreitet die Tat. Er schiebt sie einem 22-jährigen Bekannten zu, der in der Nacht des Verbrechens mit ihm und Janine G. am Tatort in dessen Lustenauer Wohnung anwesend war. Doch dieser Bekannte belastet wiederum ihn selbst und wird als Kronzeuge gehandelt. Denn außer diesen beiden gab es keine unmittelbaren Zeugen der Tat.
Auch wenn die Verdachtsmomente schwer auf dem Hauptverdächtigen lasten, könnte das Verfahren zu einem Indizienprozess werden. Und somit eine Herausforderung für die Geschworenen bei der Wahrheitsfindung.
Verteidiger gewechselt
Hinzu kommt, dass der Erstbeschuldigte nach zwei Jahren Untersuchungshaft seinen ursprünglichen Verteidiger gewechselt hat. Der 28-Jährige ist nun Mandant des Tiroler Rechtsanwaltes Matthias Holzmann, der nun seinerseits eine Verteidigungsstrategie aufbauen musste.
Und das in einem recht kurzen Zeitkorsett. Denn der Prozess gegen den Hauptangeklagten und den 22-jährigen Zweitbeschuldigten (dem Unterlassung der Hilfeleistung und Störung der Totenruhe vorgeworfen wird) beginnt am kommenden Dienstag um 9 Uhr am Landesgericht Feldkirch. Er ist für zwei Tage anberaumt.

Aussage gegen Aussage
Die Angeklagten belasten sich gegenseitig, es steht also Aussage gegen Aussage. Abgesehen von belastenden DNA-Spuren, die bei dem Mordverdächtigen festgestellt wurden, kann sich die Anklagebehörde nur auf Beweismittel berufen, die in einer komplizierten und ungewöhnlich langen Ermittlungsarbeit vom Landeskriminalamt erbracht wurden, doch nicht viel mehr als nur Indizien sind.
Als äußerst schwierig erwies sich für die Ermittler unter anderem, was die Beschaffung der Ergebnisse hinsichtlich der Social-Media-Aktivitäten der Tatbeteiligten vor dem unmittelbaren Tatzeitpunkt betraf. Hier musste von den Fahndern am Mutterkonzern von WhatsApp in den USA angeknüpft werden. Doch die Ergebnisse sind dem Vernehmen nach als Beweismittel mehr als dürftig.