„Rabatz“ im Kaplan-Bonetti-Haus

Frühpensionist (40) muss für acht Monate hinter Gitter, anschließend zum Entzug.
Feldkirch Der Angeklagte plaudert bereits beim Betreten des Verhandlungssaales am Landesgericht Feldkirch munter drauflos, sodass ihn Richter Dietmar Nußbaumer einbremsen muss. Zum anderen wirkt der 40-jährige Frühpensionist etwas verschlafen. Er kennt sich aus bei Gericht, hat bereits fünf einschlägige Vorstrafen. Meistens war Alkohol im Spiel, wenn er das Gesetz brach.
Von dem Ganzen loszukommen, fällt ihm schwer, allerdings habe er es nach eigener Aussage auch noch nie so richtig versucht. Er hat an die 30.000 Euro Schulden bei der Bank, immer wieder kommt es zu Pfändungen. Gemeinnützige Einrichtungen wie das Kaplan-Bonetti-Haus in Dornbirn bieten dem Alkoholkranken ein Dach über dem Kopf und er ist prinzipiell froh um diese Unterkunft. Doch im Dezember letzten Jahres verlor er die Beherrschung.
Mit Flasche bedroht
Er drohte einem Sozialbetreuer, dass er ihm eine Flasche über den Kopf ziehen werden, falls der ihm seine Sachen nicht zurückgeben würde. Dabei kreiste er mit einer halb vollen Alkopop-Flasche über dem Kopf des Opfers. Außerdem äußerte er: „Ich würde dich gerne kaputt schlagen“. Draußen im Freien fuchtelte er dann mit einer Spritze herum und steckte sie schlussendlich in den Schnee.
„Ich habe Sie vor gar nicht allzu langer Zeit wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung verurteilt, das war offenbar nicht besonders abschreckend“, erinnert der Richter den Angeklagten. Ein halbes Jahr Bewährungsstrafe ist noch offen. „Machen Sie, was Sie für richtig halten, Herr Richter“, gibt der groß gewachsene Mann klein bei.
Haft unumgänglich
Um eine unbedingte Freiheitsstrafe kommt der Richter nicht herum. Doch er möchte dem Alkoholkranken eine letzte Chance geben. Acht Monate muss der Frühpensionist zwar ins Gefängnis. Doch die sechs weiteren Monate Haft kann er sich sparen, wenn er stattdessen eine Therapie antritt. „Aber auf alle Fälle Häfn?“, hakt der Verurteilte nochmals nach. Er ist enttäuscht und kann das richterliche Angebot offenbar weiterhin nicht als „Chance“ ansehen, endlich von Alkohol und Drogen wegzukommen.