Handysünder verursachte Unfall auf der Autobahn

Verantwortlicher Lenker versuchte zudem, die Versicherung um 35.000 Euro zu betrügen.
Feldkirch Die drei am Landesgericht Feldkirch angeklagten Afghanen kennen sich alle, sind befreundet und wohnten zum Teil zusammen. Einer von ihnen, ein 22-Jähriger, derzeit arbeitslos, leistete sich ein teures Leasingauto – immerhin eine Mercedeslimousine im Wert von 35.000 Euro.
Damit fuhr er eines Nachts im September gegen 23 Uhr auf der Rheintalautobahn in Richtung Bregenz. Es regnete, die Fahrbahn war nass. Auch sein Kollege, mit dem er sich zuvor in Bludenz getroffen hatte, mit seinem Pkw in dieselbe Richtung unterwegs. Die beiden überholten ein vor ihnen fahrendes Wohnmobil und fuhren dann eine Zeit lang nebeneinander her. Der Mercedes-Fahrer telefonierte während der Fahrt und geriet währenddessen immer weiter nach links.
Erschrocken
Vermutlich erschrak er dann, kam ins Schleudern und prallte zunächst gegen die rechte Leitschiene. Von dort wurde er wieder auf die andere Seite geleitet und stieß mit dem Golf seines Freundes zusammen. Personen wurden, abgesehen von der Schürfwunde am Knie des Golflenkers, dabei keine verletzt. Alle hatten großes Glück. Der Mercedes wurde jedoch total beschädigt, der Golf war ebenfalls stark demoliert, Letzterer stellte allerdings keinen großen Wert mehr da. Da kam dem Mercedes-Fahrer, der den anderen Unfallbeteiligten ja gut kannte, auf eine Idee. Er fragte ihn, ob nicht er angeben könne, dass er mit seinem Golf den Unfall verursacht habe, dann würde die Versicherung ihm die 35.000 Euro ersetzen. Wäre er aufgrund des Handytelefonates als Schuldiger ausforschbar, müsste er den Schaden, so seine Vermutung, aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gegenleistung
Der Freund sollte dies auch nicht ohne Gegenleistung machen, 10.000 Euro würde er ihm dafür abgeben, so der Vorschlag. Der Mercedesbesitzer bereitete schon mal die Formalitäten vor, doch dann flog der Schwindel auf.
Nun wurden alle drei vor Gericht angeklagt und verurteilt. Der Fahrer des Mercedes wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchtem Versicherungsbetrug zu 960 Euro Geldstrafe, weitere 960 auf Bewährung. Seine beiden Kumpels, die ihm beim Versicherungsbetrug helfen wollten, ebenfalls zu Geldstrafen in der Höhe von 1280 und 1680 Euro. Bezahlen müssen sie jeweils die Hälfte, der Rest ist auf Bewährung. Der Verletzte bekommt 200 Euro Schmerzengeld. Alle waren mit den Strafen einverstanden, der Zweit- und der Drittangeklagte können es sich noch überlegen, denn sie waren im Prozess nicht vertreten.