Betrunkener Traktorfahrer legte sich mit der Polizei an

Nach einer Beerdigung, vier Bieren und viel Frust schlug Dornbirner zu.
Feldkirch Zuerst musste der 35-jährige Dornbirner auf eine Beerdigung eines guten Kollegen, dann fuhr er mit dem Pkw wieder nach Hause. Plötzlich stand ein Moped ohne Besitzer mitten in der Straße, erinnert sich der Dornbirner später als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch. Der 35-Jährige nahm damals das Gefährt und stellte es an den Rand. Dabei sei es beschädigt worden, behauptet nun dessen Besitzer als Zeuge.
Kurze Zeit später sei damals wieder ein Moped auf der Straße gestanden. Da wurde es dem Mann zu viel und er holte den Traktor seines Vaters. Mit dem Frontlader hob er das Moped, das mit Spanngurten fixiert war, in die Höhe und fuhr los. Da kamen zwei Burschen zu ihm gelaufen. Das Moped baumelte in der Höhe hin und her und der einer der jungen Männer behauptet als weiterer Zeuge. es habe ihn gestreift. Er habe sogar zur Seite springen müssen. Dieser Aussage widerspricht der Beschuldigte.
Handgreiflichkeiten
Laut Verteidiger Manuel Dietrich hatte sein Mandant damals selbst die Polizei gerufen. Als diese auf den Hof kam, hatte der Mann vier große Bier intus. Vor allem mit einem 24-jährigen Inspektor verstand er sich der Angetrunkene überhaupt nicht. Es gab eine Diskussion und später auch Handgreiflichkeiten. Der Großgewachsene wehrte sich dermaßen heftig, dass man ihn zu Boden bringen musste. Bei der Gegenwehr verletzte er sich. Der Beamte wollte ihn verbinden, doch auch dagegen wehrte sich der Mann und schlug mit der Faust zu. Der Beamte hatte Glück und erlitt im Gesicht „nur“ eine Prellung.
Keine Erinnerung
Der Dornbirner kann sich an den Widerstand und an den Faustschlag nicht erinnern. Genauso wenig wie an die Drohung „Wenn ich Dich ohne Uniform irgendwo sehe, schlage ich Dich zusammen“. „Kann sein, dass ich das gesagt habe“, räumt er vor Gericht ein. Er trinke nicht so oft Alkohol, und wenn, dann so zwischen drei und vier großen Bier.
Der Traktorlenker hat bereits sieben Vorstrafen, sechs davon sind einschlägig. Richterin Lisa Pfeifer verurteilt den Traktorlenker wegen gefährlicher Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu sieben Monaten bedingter Haft, 1440 Euro unbedingter Geldstrafe und 200 Euro Schmerzengeld für den Beamten. Das Urteil ist rechtskräftig.