Nach Diebstahl von Goldbarren im Wert von einer Viertelmillion Euro: Mutter log für ihren Sohn

80-Jährige wollte ihrem kriminellen Junior helfen und wurde dafür nun selbst verurteilt.
Feldkirch Im August wurde ein vierfach einschlägig vorbestrafter 56-jährige Unterländer am Landesgericht Feldkirch wegen schwerem Diebstahl und Anstiftung zu falscher Beweisaussage noch nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem muss er Schadenersatz in Höhe von 250.000 Euro leisten. Der Arbeitslose hatte einen Bekannten – einen 66-jährigen Rentner – heimtückisch bestohlen. Er stahl ihm aus seinem Haus Goldbarren im Wert von mindestens 250.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Wert sogar mit 570.000 Euro.
Doch der Pensionist, der über zwei Jahre lang um seine Ersparnisse und Rücklagen erleichtert wurde, konnte keine genauen Angaben zu den Mengen machen, somit beschränkte sich der Schuldspruch auf 250.000 Euro.
Die Mutter mit reingezogen
Der Angeklagte selbst räumte Diebstähle in Höhe von lediglich 130.000 Euro ein. Der Arbeitslose hatte darüber hinaus im Rahmen der vorangegangenen Ermittlungen noch eine vermeintlich „glorreiche“ Idee. Er bat seine 80-jährige Mutter, für ihn zu lügen. Er überredete die Pensionistin, die bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, anzugeben, sie habe das Gold geerbt. Diese Erbschaft habe sie dann ihrem Sohn geschenkt. Dieses Märchen sollte ihn vor seiner fünften Verurteilung retten. Doch daraus wurde nichts. Er wurde bestraft und auch die Mutter musste in der Folge nun auch vor Gericht.
Sichtlich aufgeregt
Für die betagte Frau war die Verhandlung in Feldkirch mit großer Aufregung verbunden. Sie gab sofort zu, dass sie gelogen hatte, um ihrem Sohn zu helfen. „Ich habe als Mutter das Gehirn ausgeschalten“, räumte sie ein. Die Verteidigung erklärte, dass die Rentnerin unter großem Druck gestanden habe, da ihr Sohn sie um die Falschaussage gebeten hatte.
Eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) ist bei falschen Zeugenaussagen nahezu ausgeschlossen, da das Gericht bei „Delikten gegen die Rechtspflege“ absolut keinen Spaß versteht. Das spielte aber im konkreten Fall keine so große Rolle, denn eine Vorstrafe ist vor allem bei der Jobsuche ein Problem. „Zumindest dieses Problem haben Sie nicht“, so Richterin Lisa Pfeifer. Die Geldstrafe die Rentnerin wegen ihrer Lüge: 1200 Euro. Sie hat eine kleine Rente, weshalb sie auch mit einer relativ geringen Strafe davonkommt. Den Betrag kann sie in 50 Monatsraten abstottern. Das Urteil ist rechtskräftig. Weinend, aber froh, dass die Sache jetzt erledigt ist, akzeptierte die Frau die Entscheidung.