Familienvater der Vergewaltigung beschuldigt

Prostituierte warf Freier vor, ihr eine Pistole an den Kopf gehalten zu haben. Und wie das Gericht darüber entschied.
Feldkirch Ein Albaner musste nach zwei Monaten Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung auf der Anklagebank am Landesgericht Feldkirch Platz nehmen. Der Vorwurf gegen den Unternehmer: Er habe im Februar dieses Jahres eine 32-jährige rumänische Prostituierte vergewaltigt.
Zunächst sei es laut Zeugin zum einvernehmlichen Sex gekommen. 200 Euro für den einstündigen Hausbesuch in der Unterländer Wohnung waren ausgemacht. Danach kam es noch zum Oralverkehr. Dann, so die Prostituierte, habe sie gefragt, ob er eine weitere Stunde buchen wolle. „Daraufhin hielt er mir eine Pistole an den Kopf und sagte, ‚Du bleibst jetzt und machst noch fertig‘“, erzählt die junge Mutter eines Kindes bei der Zoom-Einvernahme. Die Frau wohnt in Rumänien, ist mit einem zehnjährigen Einreiseverbot in Österreich belegt und beteuert auch im Prozess weiterhin, vergewaltigt worden zu sein.
Zwei Monate U-Haft
Der Angeklagte fürchtet um seine Firma. Seine Frau hat mittlerweile natürlich auch mitbekommen, dass ihr Ehemann und Vater zweier Kinder mehrfach Prostituierte aufsuchte. Der Mann räumt ein, auch an jenem Februarabend übers Internet eine Dame für Liebesdienste gebucht zu haben. Er habe sogar ein Foto von einem Geldstapel geschickt, um zu beweisen, dass er liquide sei. Während seine Familie im Urlaub war, wusste er, dass er in der Unterländer Wohnung seine Ruhe hat. Die blondierte Dame kam, er zog zwei Lines Kokain, man unterhielt sich, rauchte und hatte Sex. Soweit sind sich beide einig, doch dann gehen die Schilderungen auseinander.
Der Beschuldigte gibt an, dass die Blondine eine weitere Kollegin für „Gratisdienste“ in die Wohnung bestellt hatte. Während sich eine der Liebesdienerinnen angeblich auffallend „sicht-versperrend“ um ihn kümmerte, habe die andere Bargeld aus seiner Hosentasche gestohlen. 12.600 Euro habe er dort eingesteckt gehabt, behauptet er.
Freispruch im Zweifel
Als er Verdacht schöpfte, nachsah und den beiden mit der Polizei drohte, hätten sie das Geld zurückgegeben und seien gegangen. Von „Pistole an den Kopf gehalten“ also keine Rede. Der Schöffensenat kam zu dem Ergebnis, dass beide Aussagen nicht sehr glaubwürdig waren, sprach den Mann jedoch im Zweifel frei. Der Albaner verlässt als freier Mann den Saal und bedankt sich bei seinem Verteidiger Clemens Achammer. Dieser hatte sich engagiert für den Freispruch eingesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.