Der BH-Strafabteilung mit Amoklauf gedroht

Ehemaliger Berufssoldat geriet wegen Strafbescheid so in Fahrt, dass er sich gefährlicher Worte bediente.
Feldkirch Der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch war viele Jahre Berufssoldat, ist seit bald 20 Jahren bei der Feuerwehr und antwortet bei der Verhandlung Richter Dietmar Nußbaumer mit „Jawohl, Herr Richter“. Allerdings nicht hinsichtlich des Vorwurfs „Drohung mit Amoklauf“.
Dies wird ihm nämlich seitens der Anklagebehörde vorgeworfen. Die Verteidigung führt aus, dass der beschuldigte Familienvater in Coronazeiten einen Strafbescheid der BH Bludenz bekam. Dieser sei falsch zugestellt worden, weshalb die Rechtsmittelfrist verstrichen sei und der Angeklagte sich deshalb nach verspäteter Zustellung telefonisch wehren wollte. Als man ihm den Rechtsmittelweg erklärte und er immer mehr in Fahrt geriet, sagte er seinen Angaben nach: „Da muss man sich nicht wundern, wenn die Leute durchdrehen und Amok laufen“. Die Sachbearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft schildert beim Prozess allerdings eine davon abweichende Formulierung.
Konkrete Drohung
Die Zeugin erzählt vor Gericht, dass das Gespräch zunächst ruhig und freundlich verlaufen sei. Den Rechtmittelverzug habe sich der Anrufer aber nicht erklären lassen wollen und sei zunehmend ungehalten geworden. Dann sei eben die Aussage gefallen: „Wenn Sie die Anzeige nicht zurückziehen, laufe ich Amok“. Sie habe dies sehr ernst genommen und sich schockiert bei Kollegen erkundigt, was sie denn tun solle. Schlussendlich landete die Angelegenheit beim stellvertretenden Abteilungsleiter. Beim Amt der Landesregierung gab es einen ähnlichen Anruf und auch dort war die Rede von einem Amoklauf.
“Nicht tolerabel”
Verteidigerin Emelle Eglenceoglu führt an, dass ihr Mandant unbescholten und in vielen Vereinen engagiert ist. Dass sich die Situation einfach aufgeschaukelt und sich der Anrufer habe hinreißen lassen, diese Äußerung zu tätigen. Richter Nußbaumer verurteilt den Ex-Soldaten wegen versuchter Nötigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer sechsmonatigen Bewährungs-Haftstrafe und 480 Euro unbedingter Geldstrafe. „So ein Verhalten gegenüber Behörden ist nicht tolerabel“, so Nußbaumer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.