Sechs Monate Haft für jugendlichen Vergewaltiger

Der Angeklagte bestritt die Missbrauchsvorwürfe bis zuletzt. Er wurde beim Prozess am Landesgericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Feldkirch Staatsanwalt Philipp Höfle trägt in seinem Eröffnungsplädoyer die Anklage vor, die schwere Vorwürfe gegen den heute 19-jährigen Unterländer beinhaltet. Er ist gerade dabei, sich eine Lehrstelle zu suchen und beteuert, dass keiner der Vorwürfe der Wahrheit entspricht.
Vor vier Jahren, so die Anklage, habe er seine damals 14-jährige Freundin gegen ihren Willen entkleidet, auf die Couch gedrückt und mit ihr den Geschlechtsverkehr erzwungen. Der junge Mann habe von dem Mädchen ebenso Nacktbilder gefordert. Andernfalls drohte er damit, pornografisches Material von ihr an ihre Schwester zu schicken. Das Opfer erlitt durch die Taten psychische Schäden, die einer schweren Körperverletzung gleichkommen und den Strafrahmen deutlich erhöhen.
Zweites Opfer
Im Februar 2021 gab es dann ein zweites Opfer. Das junge Mädchen war damals ebenfalls in einer Beziehung mit dem Heranwachsenden. Auch hier sei es zur Vergewaltigung gekommen. Er zwang sein Opfer in den Vierfüßlerstand, würgte sie und vergewaltigte sie anschließend anal. Das Mädchen erlitt Würgemale und Verletzungen von der Vergewaltigung selbst.
Vorwürfe erfunden?
Verteidiger Danijel Nikolic führt in seinem Plädoyer an, welche Argumente er den Vorwürfen entgegenhält. Eines der Opfer habe gegenüber Dritten eingeräumt, die Übergriffe erfunden zu haben, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Außerdem habe die junge Frau Alkoholprobleme. Auch sei ein Opfer fleißig auf Partys gegangen und habe verschiedene Partner gehabt. So handle keine Traumatisierte, so die Verteidigung. Der Angeklagte selbst bestritt gewaltsamen Sex. Er wies darauf hin, dass es sonst keine Beziehung gegeben hätte.
Sechs Monate unbedingt
Während der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen. Der Senat schenkte den Aussagen der Zeuginnen mehr Glauben als dem Beschuldigten und verurteilte den bislang unbescholtenen 19-Jährigen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu 18 Monaten Haft, sechs davon muss er absitzen.
Die Opferanwälte erreichten für das erste Opfer, das schwer psychisch beeinträchtigt ist, ein Schmerzensgeld von 8000 Euro und für das zweite Opfer 2500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen
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