Dem Freund des “falschen Zahnarztes” auf den Zahn gefühlt

49-jähriger Angeklagter am Landesgericht Feldkirch wegen falscher Beweisaussage verurteilt – unter anderem.
Feldkirch Er geriet als „falscher Zahnarzt“ bereits des Öfteren in die Schlagzeilen: ein 52-jähriger Unterländer, gegen den die Staatsanwaltschaft Feldkirch eine noch nicht rechtskräftige Anlage wegen Kurpfuscherei, fahrlässige Körperverletzung und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs erhoben hat.
Als Geschäftsführer einer Zahnarztpraxis soll er in den Jahren 2015 bis 2022 zahlreiche Patienten fehlerhaft behandelt und ihnen schwere Schäden im Kiefer zugefügt haben. Und das ohne Zulassung als Zahnarzt. Eine solche hat er nämlich nie besessen, wie die Vorarlberger Zahnärztekammer feststellte.
“Horrorbehandlung”
Gerichtsverhandlungen sind für den Beschuldigten schon längst kein Neuland mehr. Bisher kam es bereits zu zahlreichen Zivilverhandlungen in Feldkirch, bei denen geschädigte Patienten Schadensersatzansprüche von dem „falschen Zahnarzt“ einforderten. Alle beteuerten vor Gericht, von dem Angeklagten höchstpersönlich behandelt worden zu sein. Bei einer von ihnen handelt es sich um eine Frau, die damals von einer ganztägigen „Horrorbehandlung“ sprach – und bereits 56.000 Euro Schadenersatz zugesprochen kam.
Verurteilte Mitarbeiter
Nun hat der Angeklagte mehrere ehemalige Mitarbeiter, die für ihn bei den Zivilprozessen in die Bresche sprangen. Indem sie die Behauptung des Beschuldigten selbst, er hätte keine der KlägerInnen persönlich behandelt, mit falschen Beweisaussagen untermauerten. Sechs von ihnen sind in Strafprozessen wegen falscher Beweisaussage bereits zu empfindlichen Strafen verurteilt worden, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ein persönlicher Freund
Denselben Vorwurf machte die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung am Freitag einem siebten Angeklagten (49), ein persönlicher Freund des „Zahnarztes“ und auch dessen Qualitätsmanager in der Praxis. Wie schon in einem vorangegangenen Zivilprozess behauptete der 49-Jährige auch bei der aktuellen Verhandlung, sein Chef habe damals niemanden von den Geschädigten behandelt. Vielmehr sei das durch einen anderen Zahnarzt erfolgt. Von einem, der mittlerweile jedoch verstorben ist und daher nicht mehr befragt werden kann. Was Staatsanwältin Julia Berchtold zu der Bemerkung veranlasste: „Hier wird also versucht, Fehlbehandlungen auf einen Verstorbenen abzuschieben.“
Bedingte Haftstrafe
So sah das auch der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer. Nach der Anhörung von belastenden Zeugen wurde der Angeklagte wegen falscher Beweisaussage und versuchtem schweren Betrug zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Unbedingt ist jedoch die verhängte Geldstrafe in der Höhe von 10.400 Euro. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.