Das Unfallopfer im Stich gelassen

VN / 17.10.2024 • 15:40 Uhr
blaulicht gericht
Der verantwortliche Unfallfahrer beim Prozess vor Richterin Sabrina Tagwercher. eckert

Betrunkener fuhr Rennradfahrer nieder und ließ ihn liegen. Das hatte gerichtliche Folgen.

Feldkirch Der 26-jährige Fußballer hatte zunächst ein Spiel, dann trank er im Clubheim noch zwei Bier. Auf einem anschließenden Fest weitere drei. In den frühen Morgenstunden setzte sich der Mann, der als Angestellter seinen Unterhalt verdient, in seinen Audi und wollte nach Hause fahren. Er war nach durchgefeierter Nacht todmüde, zudem alkoholisiert und schlief am Steuer einfach ein.

Genau um diese Uhrzeit wollte ein 43-jährige Bregenzerwälder eine Radtour in Egg starten. Er hörte den Wagen bereits und fuhr ganz rechts. Bereits in der Vergangenheit war er nämlich schon einmal angefahren und schwer verletzt worden. Doch es half ihm nichts. Der Pkw streifte und brachte ihn zu Sturz. Die Folge: Schürfwunden, gebrochenes Brustbein und Ellbogenfraktur. Der Verletzte musste operiert werden.

Prozess am Landesgericht

Drei Monate später: Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gibt der verantwortliche Autofahrer als Angeklagter an, dass er damals erst durch den Aufprall aufgewacht sei. Er sei erschrocken und schnell weitergefahren. Und zwar so schnell und zudem mitten in der Straße, dass es beinahe zu einer zweiten Kollision gekommen wäre. Der Gegenverkehrslenker konnte im letzten Moment auf den Gehsteig ausweichen.

Der Unfallverursacher fuhr nach Hause und war angeblich zu aufgeregt, um sich bei der Polizei zu melden. Er wusste auch nicht, wie schwer das Unfallopfer verletzt war, ob es allenfalls innere Blutungen hatte und Hilfe brauchte. Glücklicherweise hatten sich zufällig vorbeikommende Passanten um den Schwerverletzten gekümmert und die Rettung gerufen.

Bei der Polizei gemeldet

Warum sich der Unfallverursacher erst am Folgetag des Unfalls bei der Polizei meldete, ist nicht klar. Die Staatsanwaltschaft vermutet „Ausnüchterung“. Verteidiger Pius Schneider sagt, sein Mandant habe sich erst beruhigen müssen, er sei völlig unter Schock gewesen. Vor Gericht macht der Angeklagte einen reumütigen Eindruck. Die Strafe für die fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wird mit 11.160 Euro bemessen. Dazu kommen 4000 Euro vorläufiges Schmerzengeld für das Opfer und rund 3500 Euro Verfahrenskosten. Den eigenen Anwalt noch nicht einberechnet. Die Haftpflichtversicherung hat sich trotz dreimaligen Anschreibens des Opfervertreters immer noch nicht gemeldet. „Das ist eine Sauerei, man hat mir dies nämlich zugesagt“ ist der Verteidiger entrüstet. Das Urteil ist rechtskräftig.