Sicherheitsbeamtin das Handy aus der Hand geschlagen

VN / 27.10.2024 • 13:19 Uhr
Gericht
Der Beschuldigte vor Gericht: Der 65-Jährige kam aufgrund seines Verhaltens nicht ungeschoren davon. Eckert

Frau war einem Pensionisten an der Zapfsäule einer Tankstelle zu langsam, er wurde rabiat.

Feldkirch Es war ein Septembersonntag mit schönem Wetter, bei einer Jet-Tankstelle war gegen 14 Uhr viel los, es bildeten sich Schlangen an den Zapfsäulen. Eine 52-jährige Sicherheitsbeamtin war gerade dabei, den Tank aufzufüllen. Ihrem wartenden „Hintermann“ ging das offensichtlich nicht schnell genug. Der 65-jährigen Rentner aus dem Oberland schimpfte vor sich hin und gestikulierte wild herum. Die Frau ließ sich zunächst nicht aus der Ruhe bringen.

Welche Gesten genau gedeutet wurden, bleibt unklar. Die Aussagen bei der späteren Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen Nötigung reichen vom Zeigen des Mittelfingers über erhobenen Zeigefinger, konkret lässt es sich nicht mehr ermitteln.

Keine Entschuldigung

Der 65-Jährige war jedenfalls dermaßen genervt, dass er ausstieg und zu der Sicherheitsbeamtin vorging. Die Frau fühlte sich nicht wohl und begann den Aufgebrachten sicherheitshalber zu filmen. Das brachte ihn erst recht in Rage und er forderte sie auf, sofort aufzuhören. Schlussendlich schlug er ihr das Handy aus der Hand. Zum Sachverhalt sagt der Rentner nicht viel. Es stimme alles so wie geschildert. Er sei einfach verärgert gewesen. Die 52-jährige Zeugin wird aufgerufen, sie verweist auf ihre polizeiliche Einvernahme. Der bislang unbescholtene Angeklagte wird gefragt, ob er allenfalls etwas zu sagen habe. Gedacht ist eine an die Frau gerichtete Entschuldigung. Doch er antwortet mit „Nein“. Sein Verteidiger macht ein wenig glückliches Gesicht. Zu der Einsicht über die Schuld gesellt sich in der Regel ein „Es tut mir leid“. In diesem Fall jedoch nicht.

Ein teurer Ausraster

Da der Mann bislang unbescholten war, wird ihm eine Diversion, also eine Erledigung des Strafverfahrens ohne Verurteilung, angeboten. Er nimmt an. Ungeschoren kommt er dennoch nicht davon. Er muss 400 Euro Buße und 100 Euro an das Opfer bezahlen. „Je schneller Sie den Betrag bezahlen, desto schneller ist die Sache erledigt“, gibt Richter Theo Rümmele dem Rentner mit auf den Weg. Der nickt. Wenn er nicht zahlt, wird das Verfahren fortgesetzt und der Pensionist muss mit einem Schuldspruch, einer Vorstrafe und einer Geldstrafe rechnen.