Versicherung knauserte nach Horrorunfall

VN / 18.11.2024 • 16:48 Uhr
Jan Rudigier
Rechtsanwalt Jan Rudigier verhalf seiner Mantandin zu einem Erfolg. Eckert

Schwer verletzte Vorarlbergerin sollte mit Almosenzahlung abgespeist werden.

Bludenz Am 29. Dezember 2021 fuhr ein Montafoner Ehepaar nach Kärnten, um dort Verwandte zu besuchen und mit ihnen Silvester zu feiern. Um neun Uhr morgens waren sie mit ihrem SUV mit rund 100 km/h in Kleblach Lind, einer 1156-Seelengemeinde im Bezirk Spittal an der Drau, unterwegs. Der Ehemann lenkte den Wagen, die 51-Jährige saß am Beifahrersitz. Um dieselbe Uhrzeit war mit der etwa gleichen Geschwindigkeit eine 21-jährige Lenkerin mit einem 28-jährigen Beifahrer in die Gegenrichtung unterwegs. Die junge Kärntnerin geriet in einer lang gezogenen Rechtskurve vermutlich aufgrund unangepasster Geschwindigkeit auf die Gegenseite, kam ins Schleudern und prallte ungebremst in den SUV.

Zwei Todesopfer

Die junge Unfallverursacherin und ihr Beifahrer konnten nicht gerettet werden. Sie erlagen ihren schweren Verletzungen. Der Pensionist hatte keine Möglichkeit, die Kollision zu verhindern. Das Montafoner Ehepaar überlebte den Horrorunfall. Die Straße musste für vier Stunden gesperrt werden. Während der Ehemann noch relativ glimpflich davonkam, wofür er 5000 Euro Schmerzengeld erhielt, wurde seine Frau, eine 51-Jährige Angestellte, schwer verletzt. Zudem hinterließen die vergeblichen Reanimationsversuche der 21-Jährigen traumatisierende Spuren. Immer wieder suchen sie die schrecklichen Unfallbilder heim. Und auch körperlich muss die Angestellte in der Folge einiges ertragen.

Liste an Verletzungen

Rippenbruch, Loch im Trommelfell, Bauchwandprellung, Brustbeinbruch, Zerrungen und Abschürfungen, stark anhaltende Rückenschmerzen und Sensibilitätsstörungen an den Fingern. Sie leidet noch heute unter Schlafstörungen, Panikattacken und Angstzuständen. Die Haftpflichtversicherung der tödlich Verunglückten speiste die Verletzte mit 6000 Euro Schmerzengeld ab und ein Vorarlberger Rechtsvertreter hätte es dabei bewenden lassen. Doch der Feldkircher Anwalt Jan Rudigier pochte auf weitere Gutachten: ein Verkehrstechnisches, Unfallchirurgisches, Psychiatrisches, Neurologisches sowie ein Gutachten aus dem Bereich HNO lagen zum Schluss auf dem Tisch.

20.000 Euro Entschädigung

Damit verhalf Rudigier dem Unfallopfer zu weiterem Schmerzengeld. In einem gerichtlichen Vergleich stimmte die Versicherung drei Jahre nach dem Horrorunfall nach einem langen Kampf der Forderung zu. „Meine Mandantin musste viel durchstehen. Es freut mich, dass ich mit viel Einsatz eine angemessene, weitere Entschädigung von 20.000 Euro erwirken konnte“, ist Rudigier mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden.