Bauarbeiter mit Spaltaxt bedroht

VN / 24.11.2024 • 14:28 Uhr
blaulicht gericht axtfall
Bei der Gerichtsverhandlung bereute der Angeklagte sein damaliges Verhalten. Eckert

Leiblachtaler hielt Baulärm nicht mehr aus und drehte durch.

Feldkirch. „Ich erschlag Dich, wenn Du nicht in 30 Sekunden verschwindest“, drohte der 55-Jährige einem Arbeiter auf einer Baustelle im Leiblachtal. Der nun am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann hatte damals ein Burn Out – Syndrom hinter sich, war genervt und litt an Schlafstörungen. Als der Lärm auf der Baustelle abends nicht endete, sondern bis mitten in die tiefe Nacht hinein andauerte, verlor er die Nerven und stürmte zur Lärmquelle. Dort warf er den Bauscheinwerfer in die Baugrube, nahm eine Spaltaxt, auch Schlegelaxt genannt, und hielt diese in die Höhe. „Verschwinde, hau ab“, drohte er dem Bauarbeiter, der vor Ort noch mit unumgänglichen Arbeiten an der Betonplatte beschäftigt war.

Unerträglich laut

Der Anrainer fand die Ruhestörung so unerträglich, dass er dem Bauarbeiter ein Ultimatum stellte, anderenfalls er ihn umbringen werde. Die Baufirma hatte an diesem Tag wegen Frost nicht gleich morgens mit dem Monofinish, einer Versiegelung der Bodenplatte, beginnen können, weshalb es spät wurde und die Belästigung durch den Lärm bis in die Nacht reichte. Bei diesem Arbeitsschritt darf gesetzlich ausnahmsweise auch nachts gearbeitet und gelärmt werden.

Der gesundheitlich Angeschlagene holte mit der gewaltigen Axt aus und schlug mehrfach in die Betonplatte, wodurch ein Schaden von über 40.000 Euro entstand. „Man weiß nicht, wie viele Mikrorisse dabei entstanden sind und ob allenfalls später dort im Keller Wasser und Feuchtigkeit eindringt“, so ein Vertreter der Baufirma als Zeuge vor Gericht.

“Ich war ein anderer”

Der mehrfache Familienvater entschuldigt sich und sagt, dass er damals hohen Blutdruck hatte und „ein anderer“ war. Er kann sich an manche Dinge nicht erinnern, will aber auf alle Fälle den Schaden gut machen. Das Problem ist, dass man noch nicht weiß, wie hoch dieser genau sein wird und welche Schäden erst später ans Licht kommen.

Die finanzielle Situation des Angeklagten ist auch nicht allzu rosig. Zudem sind die Eigentumsverhältnisse an dieser Betonplatte nicht auf die Schnelle abzuklären, weshalb der 55-Jährige vorläufig gar keine Schadensgutmachung leisten könnte. Das Gericht empfiehlt im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen eine Lösung zu finden, ob dies ohne Zivilprozess mit Expertengutachten und ohne hohe Kosten erledigt werden kann, ist offen. Im Strafverfahren wird der bislang Unbescholtene jedenfalls wegen schwerer Nötigung und schwerer Sachbeschädigung zu neun Monaten bedingter Haftstrafe und 5400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.