Frau lenkte mit 1,6 Promille einen Traktor: Unfall mit Schwerverletztem

VN / 27.11.2024 • 14:36 Uhr
blaulicht gericht traktorunfall
Der jungen Angeklagten wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Eckert

33-Jähriger kletterte auf die Motorhaube und fiel herunter. Ein Fall mit gerichtlichem Nachspiel.

Feldkirch Im September dieses Jahres bastelte eine Gruppe junger Leute im Oberland an einem Faschingswagen. Offensichtlich hatten sie so gute Laune, dass sie einiges an Alkohol konsumierten. Anschließend stieg eine 22-jährige Frau auf einen Traktor, setzte sich ans Steuer und fuhr in Ludesch samt einem Anhänger bergwärts. Der 33-jährige Traktorbesitzer kletterte vor lauter Übermut vorn auf die Motorhaube. Bei einem Abbiegemanöver auf einen Güterweg stürzte der Mann von dem Gefährt und wurde von dem nachfolgenden Traktorhinterreifen sowie vom Anhänger überrollt. Mit mehreren
Serienrippenbrüchen sowie einer Lungenverletzung wurde er ins Feldkircher Spital gebracht.

“War selbst schuld”

Der junge Mann hatte enormes Glück. „Ich will kein Schmerzengeld“, erklärt er bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor Richter Theo Rümmele. Die angeklagte Lenkerin und er kennen sich „schon ewig“ und er räumt ein, dass er „selbst schuld“ war. „Es war eine Dummheit, die wirklich nicht hätte sein müssen“, weiß er heute in nüchternem Zustand.

Die junge Frau hat bereits eine Vorstrafe. Damals war sie ebenfalls stark berauscht, als sie Widerstand gegen eine Amtshandlung leistete. „Da nahm ich Drogen, davon bin ich längst weg“, erklärt sie. Auch sie ist froh, dass ihrem Bekannten nicht mehr passiert ist. Er ist noch bis Ende Dezember im Krankenstand.

Keine Therapie

Sie habe keinen problematischen Umgang mit Alkohol, sagt die Angeklagte. Gelegentlich trinke sie, aber sie habe alles im Griff. Therapie sei kein Thema für sie, ist die Oberländerin überzeugt. Die Version, alles sei so schnell gegangen, dass sie nicht mehr reagieren und bremsen hätte können, als ihr Kollege nach vorn kletterte, glaubt ihr der Richter nicht so ohne weiteres. „Ich kann Ihnen sagen, warum. Weil sie nämlich 1,6 Promille intus hatten“. Die Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung: vier Monate bedingte Haft und 960 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.