Spielsucht vor der Ehefrau vertuscht

Bosnier täuschte vor, ein Fremder hätte seine Bankomatkarte missbraucht.
Feldkirch Dass er ein Suchtproblem hat, ist dem Arbeiter heute bewusst. Es habe in seinem Kopf jedoch eine Veränderung gegeben, sagt der 32-Jährige als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Im März dieses Jahres fiel auf dem Bankkonto, das er gemeinsam mit seiner Ehefrau hat, auf, dass dort größere Geldbeträge abgingen. Weil ihm seine Spielsucht peinlich war und er sie auch nicht seiner Frau gegenüber zugeben wollte, erfand er die „Geschichte von der gestohlenen Bankomatkarte“.
Geld rasch weg
Das Ehepaar verdient gemeinsam eigentlich ganz gut. Die Frau knappe 2000 Euro netto, der Arbeiter 3500 Euro netto. Dennoch, bei Spielsucht ist das Geld ganz schnell weg, unabhängig davon, wie viel man verdient. „Ich habe jetzt eine App auf meinem Handy installiert, da bin ich jetzt überall automatisch gesperrt“, zeigt der Angeklagte seine Einsicht. Er will selbst davon wegkommen und sagt, dass er seit Oktober nicht mehr spiele. Der Richter bietet ihm Bewährungshilfe und eine Spielsuchttherapie an, was der einstige Spieler annimmt.
Lob an die Polizei
„Ich möchte mich noch bei der Polizistin bedanken, die den Fall bearbeitet hat, sie war wirklich top und hat ihren Job perfekt gemacht, es tut mir wirklich leid, dass ich Umstände gemacht habe“, entschuldigt sich der Mann abschließend. Für die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung erhält er eine empfindliche Strafe. Der Grund ist sein gutes Einkommen. Während Arbeitslose einen Tagessatz von vier Euro als Strafe erhalten, wird bei ihm der Tagessatz mit 35 Euro bemessen. Bei 360 Tagessätzen ergibt das 9100 Euro, 2800 davon werden auf Bewährung nachgesehen, 6300 Euro bleiben dennoch übrig. Dazu kommen 250 Euro Prozesskosten. Der Verurteilte muss Therapiebestätigungen vorzeigen, geht er nicht zu den Terminen, kann die noch offene Strafe fällig werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.