Altenpflegerin wegen Schnapsdiebstahls verurteilt

VN / 14.01.2025 • 19:26 Uhr
Gericht
Die Angeklagte entpuppte sich als “diebische Elster” von Alkoholika im fremden Haus. vn/gs

Auf die erste Anklage, Pflegerin hätte 83-jährige Frau mit „Benzos“ vollgepumpt, erfolgte ein Freispruch.

Feldkirch Stillschweigend verfolgt die 47-jährige Rumänin bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch die drastischen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die da lauten: Im Zeitraum vom 28. Mai bis zum 10. Juni des vergangenen Jahres habe sie als 24-Stunden-Altenpflegerin einer 83-jährigen Frau eigenmächtig regelmäßig Benzodiazepine (starke, verschreibungspflichtige Beruhigungstabletten) verabreicht, wodurch die Pensionistin ein Intoxikation (Vergiftung) erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste.

Beide Töchter belasten die Angeklagte als Zeuginnen schwer. „Als die Pflegerin unsere Mutter betreute, ging es mit Mama von Tag zu Tag abwärts. Sie war schlapp und reagierte nicht mehr.“ Zudem hätte eine der Töchter acht teilweise leere Blister (Tablettenverpackungen) zu je zehn Tabletten Benzodiazepine im Haus gefunden. Als jener Tag kam, als die Mutter plötzlich „wie ein nasser Sack“ dagelegen sei, hätte sie die Tochter ins Spital gefahren und die Polizei informiert.

Geständig

Die Angeklagte gibt gegenüber Richterin Verena Wackerle unumwunden zu, der Seniorin in Abständen von Tagen drei Mal je eine halbe Tablette Benzodiazepin verabreicht zu haben. Doch ohne schlechte Absicht. „Es ging ihr so schlecht. Sie hat mir leidgetan. Ich wollte ihr nur helfen.“

Im Krankenhaus mussten der betagten Patientin daraufhin zwei Mal hintereinander Gegenmittel verabreicht werden, bis sie wieder klar wurde. Ein als Zeuge befragter Internist sagt aus, dass diese Reaktion bei der Verabreichung von nur einer halben Tablette Benzodiazepin „sehr ungewöhnlich“ sei.

Keine Blutuntersuchung

Allerdings wurde es damals verabsäumt, die genaue Dosis durch eine Blutuntersuchung festzustellen. Dieser Umstand führt bei der Verhandlung dazu, dass zum Anklagefaktum der schweren Körperverletzung ein Freispruch erfolgt.

Allerdings nicht zum zweiten Faktum des Diebstahls. Es gilt als erwiesen, dass sich die Altenpflegerin im Haus der Pensionistin an Schnaps- und Weinflaschen vergriff. Beweis: In mehreren Kartons wurden Flaschen aufgefunden, die zwar voll waren, allerdings nur mit Wasser, das nachträglich von ihr aufgefüllt wurde. Dann wurden noch Unmengen von versteckten, leeren Bierdosen gefunden.

Bier gegen Nierenleiden

Dass sie während der Arbeitszeit Bier trank, dazu steht die Beschuldigte. Allerdings habe sie sich den Gerstensaft aus eigenen Mitteln besorgt. „Eine Kollegin hat mir geraten, wegen meines Nierenleidens Bier zu trinken“, sagt die 47-Jährige. Sie wird wegen Diebstahls schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.