Mit Kamikaze-Fahrt den Tod herausgefordert: “Welcher Teufel hat Sie geritten?”

VN / 15.01.2025 • 12:59 Uhr
Kennzeichen
Der BMW hatte nach der Unfallreihe nur noch Schrottwert. Vlach (3)

Berauschter Raser verschuldete bei Horror-Unfall in Klaus drei Schwerstverletzte und unermesslichen Schaden. So urteilte das Gericht.

Feldkirch Zugedröhnt mit Cannabioniden, sichtete der 20-jährige BMW-Fahrer in der Nacht des 11. Juli des Vorjahres eine Großkontrolle der Polizei beim Plattenkreisverkehr in Röthis. „Das war’s mit deinem Führerschein“, bemerkte einer der beiden Insassen im Pkw. Doch der junge Lenker missachtete das Stoppzeichen der polizeilichen Haltekelle. Stattdessen drückte er aufs Gas. Und läutete damit ein beispielloses Chaos ein.

120 Meter durch die Luft

Mit Polizeistreifen im Rücken raste er mit 162 Sachen quer durch das Ortsgebiet. In Klaus missachtete und durchbrach er eine baustellenbedingte Sperre, durchfuhr eine ausgefahrene Schaufel eines Baggers und donnerte in eine Ausfräsung des Asphalts.

Unfall
Das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs durchbohrte beim Unfall eine Photovoltaik-Fassade.

Die Vorderachse des BMWs wurde zerschmettert und ein Baum gerammt. Durch die Wucht wurde der Pkw sage und schreibe 120 Meter durch die Luft gegen eine Photovoltaik-Fassade einer Firma geschleudert. Die Insassen überlebten, wenn auch schwer verletzt.

Drei Verletzte nach Flucht vor Polizei
Der Angeklagte war unter dieser Baggerschaufel durchgerast und in eine Ausfräsung gedonnert.

Sieben Monate später muss sich der damalige Lenker, ein gebürtiger Slowake, wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Gericht
Der 20-jährige Angeklagte gab sich vor Gericht äußerst reumütig. vn/gs

Vergehen der Körperverletzung

Richter Martin Mitteregger sagt dem jungen Angeklagten zu Beginn der Verhandlung: „Grundsätzlich müssen wir froh sein, dass sie heute dasitzen. Dass Sie das überlebten, grenzt an ein Wunder. Nur sagen Sie mir: welcher Teufel hat Sie damals geritten?“

Staatsanwältin Karin Dragosits spricht von einem außerordentlichen Ausmaß an grob fahrlässigen Handlungen. Auf die Frage des Richters, ob er sich schuldig bekenne, antwortet der 20-Jährige: „Ja, ich denke schon.“

“Tunnelblick und Panik”

Zwar hätte er damals vor dem Kreisverkehr kurz angehalten, erinnert sich der Beschuldigte. „Doch dann bekam ich Panik. Ich hatte den Tunnelblick. Und ich wollte nur noch irgendwie und schnellstmöglich aus dieser Situation raus. Es war eine Kurzschlussreaktion“, begründet er seine Flucht.

Sein Führerschein ist noch länger weg. Durch den Vorfall habe der ehemalige Handwerker seinen Job verloren. Allerdings habe er schon Bewerbungen verschickt, sagt der 20-Jährige. Der Angeklagte gilt juristisch als junger Erwachsener. Sein reumütiges Geständnis und die Tatsache, dass ihm der Unfall große Probleme einbrachte, wertet Richter Mitteregger als mildernde Umstände. Der Beschuldigte wird zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Einem seiner Mitfahrer muss er 500 Euro Teilschmerzengeld bezahlen, dem anderen 5000. Das Urteil ist rechtskräftig.

Horrende Kosten drohen

Abgesehen davon dürfte über dem Verurteilten das Damoklesschwert weiterer horrender Kosten warten. Die Versicherungen sind noch dabei, die Höhe der damals entstandenen Sachschäden zu eruieren. Und sie werden sicherlich enorme Regressforderungen stellen.

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