12.000 falsche Schweizer Franken eingeführt

VN / 16.01.2025 • 11:21 Uhr
Gericht
Der Angeklagte schien den Prozess recht amüsant zu finden. Eckert

34-jähriger Kroate wollte Höchster Hotel mit „Blüten“ bezahlen.

Feldkirch Der angeklagte kroatische Servicetechniker mit Wohnsitz in St. Margrethen nimmt die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht allzu ernst. Er gähnt und findet alles eher amüsant. Für längere Zeit arbeitete er angeblich in der Schweiz bei der „Stadler Rail AG“, einem der zehn weltweit größten Hersteller von Schienenfahrzeugen, sagt er. Zurzeit bekommt der U-Häftling monatlich 3200 Schweizer Franken Arbeitslosenunterstützung. Trotz des guten Einkommens zog er in Vorarlberg mehrere krumme Touren durch. Schlussendlich landete er dafür im Gefängnis.

Hotels getäuscht

Zwei Mal versuchte der Angeklagte, seine Hotelrechnungen nicht zu bezahlen. In einem Gasthof in Höchst gab er sich mit der Firmenkleidung mit entsprechendem Emblem als Angestellter des Schweizer Unternehmens aus, nächtigte und konsumierte dort eifrig. Ebenso in Innsbruck. Den Gesamtbetrag von 1250 Euro blieb er schuldig. „Ich habe gedacht, mein Arbeitskollege zahlt“, gibt er vor Richter Theo Rümmele an. Der Hotelbetreiber des Höchster Gasthofes erinnert sich jedoch genau, dass der Mann einen 1000-Schweizer Franken-Schein auf den Tresen legte und damit bezahlen wollte. Der Hotelier schickte ihn zur Bank, umd das Geld in Euro zu wechseln. Der Gast verschwand und war nie wieder gesehen.

Schlechte Ausrede

Dass er eine fremde Firmenbankomatkarte widerrechtlich benutzte, räumt er ein. Das ist aber auch das Einzige, was der Mann zugibt. Was die Einfuhr von zwölf Blüten – jeweils 1000-Franken-Scheine – und die 300 falschen US-Dollar betrifft, sagt er, es habe sich um Spielgeld gehandelt. Zum Pokern hätte er Spielgeld benötigt und dieses deshalb vor ein oder zwei Jahren im Internet bestellt. Dass er es zumindest einmal zum Bezahlen des Höchster Hotels verwenden wollte, bestreitet er.

Somit wird ihm der Besitz und die Weitergabe von Falschgeld strafrechtlich angelastet, außerdem die Zechprellerei und die Sache mit der fremden Bankomatkarte. Aufgrund dessen wird der in der Schweiz bereits vierfach einschlägig Vorbestrafte zu neun Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt. Die 1250 Euro muss er den Hotelbetrieben zurückerstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.