Nötigung an der Bregenzer Pipeline

VN / 23.01.2025 • 17:38 Uhr
blaulicht gericht
Die Angeklagten fielen vor Gericht durch ihre gute Laune auf. Eckert

Vier junge Syrer “enterten” fremdes Schlauchboot und belästigten Mädchen.

Feldkirch Die vier angeklagten Syrer erscheinen in großer Begleitung von Freunden und Verwandten zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Am Gang wird gelacht, man spielt die „Lässigen“. Im Juni vergangenen Jahres hatten die vier Flüchtlinge, damals im Alter zwischen 14 und 17, jedenfalls „ihren“ Spaß. Nur teilte den niemand, vor allem nicht jene drei Jugendlichen, die gemeinsam in einem Schlauchboot in der Nähe des Steges an der Pipeline in Bregenz gemütlich baden wollten. Sowohl die 14-Jährige als auch ihre 17-jährige Freundin haben sogar im Zeugenstand Angst vor den vier jungen Männern. Die eine kämpft mit den Tränen, die andere ist völlig aufgelöst. Die Übergriffe der vier Angeklagten haben sie bis heute noch nicht verkraftet.

Überrascht

Erst schwammen die Syrer zu dem Schlauchboot, das nur wenige Meter vom Strand entfernt trieb. Sie kletterten ins Boot und stießen die drei ins Wasser. Zum Teil schlugen sie ihnen mit dem Paddel auf die Hände, zum Teil mit den Fäusten. Die Jugendlichen wurden unter Wasser gedrückt, ein Video wurde gedreht. Vor allem einer der Syrer kannte keine Grenzen. Er zog die 17-Jährige wieder ins Boot, kniete sich hinter sie und stieß mit der Hüfte grob gegen sie. „Das sollte symbolisieren, dass er mich jetzt von hinten packt“, erzählte die junge Frau eingeschüchtert vor der Polizei. Der Bursche hielt sie mehrere Sekunden fest im Griff und rieb sein Glied am Gesäß des Opfers. Vor Gericht wird deutlich, wie schwer dieser Vorfall das Mädchen belastet.

Angst gehabt

Auch der 14-jährige Junge, der Opfer der Übergriffe wurde, zeigt sich verängstigt und schildert mit den Mädchen übereinstimmend die Szenen. Das „Publikum“ hingegen grinst sich zu, scheint belustigt und gut gelaunt zu sein. Einer der Angeklagten ist der Staatsanwaltschaft bereits wegen Diebstahl und gefährlicher Drohung bekannt, verurteilt wurde er allerdings noch nie. Während die Verteidiger anfangs erklären, ihre Mandanten wären geständig und würden Verantwortung übernehmen, überlegt es sich das Quartett anders und sagt auffallend übereinstimmend: „Wir haben nichts falsch gemacht, niemanden gestoßen, nichts getan, alles war nur Spaß“. Richter Dietmar Nußbaumer verurteilt alle wegen Nötigung, einen zusätzlich wegen sexueller Belästigung. Die Strafen: 360 Euro, die Hälfte davon bedingt für drei Angeklagte. Der Vierte erhält 480 Euro, ebenfalls zur Hälfte bedingt. Der sexuelle Übergriff kostet den einen Angeklagten zusätzlich 500 Euro Teilschmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.