Rankweiler Gewerbepark zu Allerheiligen geflutet

29-Jähriger kassierte dritte Vorstrafe, das nächste Mal muss er hinter Gitter.
Feldkirch Der 29-jährige Österreicher, der in Deutschland wohnt, zeigt sich von Anfang an geständig und entschuldigt sich. Was ihn am 1. November, also zu Allerheiligen, veranlasste, eine derartige Spur der Verwüstung zu hinterlassen, ist nicht ganz klar. Der Mann hat bereits zwei Vorstrafen und sogar eine Haftstrafe offen, dennoch leistete er sich ein drittes Fehlverhalten, was ihm weitere Schulden und eine weitere bedingte Haft von vier Monaten bescherte. Ziel des Vandalen war der Gewerbepark in Rankweil.
Zwei Stockwerke betroffen
Der sportlich wirkende Mann, der als Kranfahrer 2500 Euro netto monatlich verdient, riss im Rankweiler Gewerbepark die Nassleitung, die der Feuerwehr ein schnelles Löschen ermöglichen soll, aus der Verankerung, drehte das Wasser auf und sorgte dafür, dass sowohl das Erdgeschoss als auch der Keller unter Wasser standen. Bis heute sind einzelne Werkräume im Keller nicht vermietbar, weil zu viel Feuchtigkeit in den Gemäuern hängt. Der Geschäftsführer des Parks schildert die Schäden, die zusätzlich angerichtet wurden: Elektronikteile wurden aus dem Lift gerissen und zerstört, das Leitsystem des Gebäudes demoliert. Ein Provisorium bezüglich des Liftes wurde bezahlt, 1400 Euro. Ansonsten liegen Schäden mit einer Summe von rund 15.000 Euro vor.
Versicherung diskutiert
Was die Deckung durch die Versicherung betrifft, diskutiert der Geschäftsführer noch mit der Versicherung. Das Problem ist, dass der Vandale zeitweise bei einem Kollegen im selben Gebäude wohnte, somit einen Schlüssel hatte. Damit ist er in dem Sinne kein Einbrecher, was versicherungsrechtliche Probleme bescheren könnte. Ein weiterer Geschäftsinhaber des Parks ist betroffen. Bei ihm wurden Kabel herausgerissen, Schränke umgestoßen und beschädigt. Ein drittes Opfer ist ein Wohnungsinhaber des Gebäudes. Bei ihm wurden Fenster herausgerissen, die Waschmaschine beschädigt, der Fernseher heruntergeworfen. Zumindest bezüglich dieses Geschädigten hat der Angeklagte einiges bereits wieder gut gemacht. Alles in allem dürften sich die gesamten Schäden auf rund 20.000 Euro belaufen.
Haftstrafe auf Bewährung
Der Vorbestrafte hat das Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung als Milderungsgründe auf seiner Seite. Erschwerend allerdings der rasche Rückfall innerhalb der Probezeit und zwei einschlägige Vorstrafen. Schlussendlich wird er wegen schwerer Sachbeschädigung und eines Diebstahls zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung sowie 6300 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.