Gewalt in Luxus-Chalet am Arlberg: Geschäftsführer mit Feuerlöscher attackiert

VN / 06.02.2025 • 11:45 Uhr
Gericht
Der Angeklagte gab sich vor Gericht nur teilgeständig. vn/gs

Privater Unternehmer nach Angriff auf einen Chef in der Tourismusbranche verurteilt.

Feldkirch Die beiden „Protagonisten“ beim Prozess am Landesgericht Feldkirch sind keine Unbekannten. Der Angeklagte ist Chef eines privaten Unternehmens, das Opfer seines damaligen „Anschlags“ ein Geschäftsführer in der Tourismusbranche. Im Übrigen sind die beiden verschwägert.   

Staatsanwältin Karin Dragosits wirft dem Beschuldigten aus dem Oberland das Verbrechen der schweren Körperverletzung vor. Außerdem soll es auch zu einer gefährlichen Drohung gekommen sein.

Der Vorfall trug sich Ende November des Vorjahres in einem Hotel eines noblen Skiortes am Arlberg zu. Laut Anklage drang der Beschuldigte in das Chalet ein und klopfte an die Türe des Raums, in dem sich der Geschäftsführer, gerade in weiblicher Gesellschaft, aufhielt.

“Wie ein Überfall”

Dann ging alles Schlag auf Schlag. Und das im wahrsten Sinne des Wortes, wie das Opfer als Zeuge bei der Verhandlung vor Richter Theo Rümmele mit eindringlichen Worten schildert: „Es war wie ein Überfall! Kaum hatte ich die Türe geöffnet, schoss er mir den Feuerlöscher ins Gesicht. Diesen Schlag konnte ich noch mit der Hand abwehren, aber der Zweite landete auf meiner Schulter und zerriss mir eine Sehne.“

Er sei zu Boden gestürzt. Weitere Schläge folgten, diesmal mit der Faust des Angeklagten auf seine Augen. „Ich wurde anschließend ins Krankenhaus eingeliefert. Seither gibt es keine Nacht ohne Schmerzen mehr für mich“, so der Zeuge. Zudem hätte ihn der Angreifer noch mit den Worten „Ich bring dich um, du Schwein! Für das, was du meiner Mutter angetan hast.“ Der Geschäftsführer ist mit der Mutter des Beschuldigten verheiratet.

“Habe nicht gedroht”

Doch offenbar führt das Paar keine glückliche Ehe. Was auch das Motiv des Beschuldigten für seinen Angriff war, wie dieser selbst bei seiner Vernehmung angibt: „Meiner Mutter ging es schlecht. Und ich selbst war in einer psychischen Ausnahmesituation. Ich hatte an jenem Abend die Beherrschung verloren. Aber ich habe ihm mit keinem Wort gedroht, wie er behauptet. Das ist nicht meine Sprache, denn so rede ich nicht.“ Die Faustschläge räumt der Angeklagte ein, nicht jedoch die Attacke mit dem Feuerlöscher. „Den habe ich nur mitgenommen, um damit die Türe zu blockieren.“

Sich der Polizei gestellt

Nach der Tat sei er nach Hause gegangen, habe geduscht und sich dann selbst der Polizei gestellt, sagt der Unternehmer noch aus. Das Gericht schenkt der Aussage des Opfers mehr Glauben. Insbesondere, was die Attacke mit dem Feuerlöscher betrifft. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung spricht es den Beschuldigten jedoch frei. Vor allem aufgrund der psychischen Belastung, der er damals ausgesetzt gewesen sei. Schuldig wird er jedoch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung gesprochen und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1600 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung.

Ein verhältnismäßig mildes Urteil angesichts der Folgen für das Opfer, dem zumindest noch ein Teilschmerzengeld von 2000 Euro zugesprochen wird. Als Begründung wird die vorherige Unbescholtenheit des Unternehmers, das teilweise Geständnis und noch einmal sein damaliger psychischer Zustand angegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.