Vorarlberger wegen Internet-Hetze gegen Homosexuelle verurteilt

Empfindliche Geldstrafe für Maurer, der diskriminierenden Beitrag postete.
Feldkirch Der Prozess am Landesgericht Feldkirch ist kurz, denn der angeklagte Maurer ist einsichtig. Der 39-Jährige räumt ein, dass es „nicht ok“ war, den fremden Beitrag ins Netz zu stellen. Gefunden wurde der Text, der alle in einen Topf wirft, in der Gruppe „Widerstand Vorarlberg – Hand in Hand“ in den sozialen Medien. Diese Gruppe hat über 1500 Mitglieder und sie versteht sich als Gruppierung für „Grund- und Freiheitsrechte“, was immer das heißen mag.
Verunglimpft
Der Vater zweier Kinder sagt, dass er den Beitrag online stellte, weil er ihn damals vermutlich für gut befand. In dem veröffentlichten Text geht es um „LGBT“. Die vier Buchstaben sind nach Wikipedia eine „Kurzform für sexuelle Orientierungen außerhalb der heterosexuellen Norm sowie trans und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten“. Die vier Buchstaben stehen für Lesbisch, Schwul (gay), Bisexuell und Transgender. Und all diese Orientierungen werden in dem Beitrag schlecht gemacht. Der Verfasser meint nämlich, dass damit Pädophile gefördert würden. Dass Kinder mit Drag Queens „herumhängen“ würden und damit Pädophilie und Entartung normalisiert würde.
„Sie geben sogar zu, dass sie sich an Kinder heranmachen. Die Kinder werden Opfer dieser Idee und ihre Eltern denken, es sei in Ordnung“, heißt es in dem vom Angeklagten geposteten Beitrag.
“Kein rechtsfreier Raum”
„Sie stellen Homosexuelle Pädophilen gleich und das ist nicht in Ordnung. Falsche Tatsachen rücken diese Menschen in ein Licht, wo sie nicht hingehören“, so Staatsanwalt Markus Fußenegger. Als Strafe für diese Verhetzung verhängt Richterin Franziska Klammer eine Geldstrafe von 4800 Euro. Der Betrag schockiert den Angeklagten. „Sie verdienen mit 2800 Euro netto monatlich halt ziemlich gut“, wird ihm erklärt. Dazu kommen noch 200 Euro Verfahrenskosten. Mildernd war, dass der Mann den Beitrag selbst gelöscht hat und er sich geständig zeigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Denken Sie immer daran, das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“, gibt der Staatsanwalt dem Verurteilten noch mit auf den Weg.