16-jähriger wegen Kinderpornografie angeklagt

Teenager muss Sozialdienste leisten, um gerichtlicher Verurteilung zu entkommen.
Feldkirch Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde erwischt, als er im Mai vergangenen Jahres kinderpornografisches Bildmaterial auf seinem Handy hatte. Das Bild zeigte einen Jungen, der eindeutig unter 14 Jahren alt ist und sich äußerst freizügig vor der Kamera präsentiert. Bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gibt der jugendliche Angeklagte vor Richter Dietmar Nußbaumer an, nicht zu wissen, wie das strafrechtlich verbotene Bild auf sein Handy kam. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es willentlich auf seinen WhatsApp-Account hochgeladen wurde. Der Beschuldigte bestreitet.
Fragwürdige Erklärung
„Ich weiß nicht, wie es dorthin kam, ehrlich nicht, es muss über eine WhatsApp-Gruppe hereingekommen sein, ich habe die Nachricht nur geöffnet und da war es halt dann“, sagt der 16-Jährige vor Gericht aus. „Und Sie wissen nicht, wer es Ihnen geschickt hat?“, hakt der Richter nach. Der Teenager beteuert, dass er keine Ahnung habe. Auf Nachfrage bei Verteidiger Dieter Klien zeigt sich der Anwalt mit einem außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) einverstanden. „Anderenfalls müsste ich einen Sachverständigen beauftragen, zu prüfen, ob dies technisch möglich ist, dass das Bild ohne Ihr Zutun auf das Handy kam“, stellt der Richter gegenüber dem Angeklagten in den Raum.
“Ist mir zu heiß”
„Nein, das ist mir zu heiß“, so der Verteidiger. Er hat sich im Vorfeld mit dem jungen Mann besprochen und sein Mandant übernimmt schlussendlich die Verantwortung, sich nicht wirklich gesetzeskonform verhalten zu haben. Dafür muss er 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, das heißt, in einem Wirtschaftshof, Alters- oder Tierheim oder sonstiger Einrichtung gratis zu arbeiten. Eine Geldbuße scheint bei einem Monatseinkommen von 450 Euro nicht geeignet. Die Schuld war nicht schwer, der junge Mann ist unbescholten, es war nur ein einziges Bild, somit scheint diese Lösung ohne Vorstrafe angemessen.