Marmorkuchen gestohlen und Frau geschlagen: So hoch ist die Strafe

14-fach Vorbestrafter lässt wiederholt Ware mitgehen und schlägt gerne um sich.
Feldkirch Der angeklagte Bregenzer ist 71 Jahre alt und hat bereits 14 Vorstrafen. Zum Verhandlungstermin am Landesgericht Feldkirch kommt er jedoch pünktlich. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres im Bregenzer Sutterlüty einen Marmorkuchen um 2,49 Euro gestohlen zu haben. Als ihn die 22-jährige Filialleiterin dabei erwischte, als er das kleine Kuchenstück in seiner Jackentasche verschwinden ließ, forderte sie ihn auf, die Ware wieder zurückzulegen.
Hand weggeschlagen
Der Mann ist in der Filiale bekannt und hat bereits mehrfach gestohlen, weshalb er ein Hausverbot hat. Der Dieb machte keine Anstalten, die Backware zu bezahlen, sondern schlug der Angestellten die Hand weg und verließ schnurstracks samt Marmorkuchen das Geschäft. „Den Kuchen habe ich dann aufgegessen, bezahlt habe ich ihn aber noch nicht“, räumt der Angeklagte ein. „Und warum nicht?“, will Richterin Sabrina Tagwercher wissen. „Weil mich die Angestellte geärgert hat“, argumentiert der Pensionist.
Der Angeklagte behauptet, er habe damals gesagt, dass er den Kuchen bezahlen wollte. „Der kostete ja nur zwei Euro, das ist ja lächerlich, das Geld hätte ich schon gehabt“, behauptet er. Seit dem Vorfall, so die Zeugin vor Gricht, sei der Mann schon wieder mehrmals im Geschäft gewesen, das Hausverbot ignoriert er einfach, weiß man in der Filiale. Und es gibt noch einen zweiten Vorfall, zudem der Rentner ebenfalls nicht geständig ist. Dabei geht es um eine schwere Körperverletzung einer Kellnerin, die er fahrlässig im Jänner vergangenen Jahres beging.
Zoff im Table-Dance-Lokal
In einem Dornbirner Table-Dance-Lokal in Bahnhofsnähe wurde der Angeklagte des Lokals verwiesen. Das ärgerte ihn dermaßen, dass er seinen mit Flaschen gefüllten Rucksack gegen die Kellnerin schleuderte. Diese versuchte, die Attacke gegen den Kopf abzuwehren und hielt die Hand schützend vor sich. Dabei brach sie sich den Zeige- und Mittelfinger. Im Spital erzählte sie, dass sie am Nachmittag während ihrer Arbeit von dem aufbrausenden Gast angegriffen worden war.
Opfer lässt auf sich warten
Die Kellnerin lässt als Zeugin auf sich warten. Per Telefon lässt sie ausrichten, sie sei gestern Faschingsdienstag spät ins Bett gekommen, habe eine Kieferverletzung und wolle erst ins Spital. Ihr wird nahegelegt, dennoch zu erscheinen. Statt um neun erscheint sie um elf Uhr. So lange müssen Schöffen, Richterin, Staatsanwalt, Angeklagter und Verfahrenshelfer Andreas German warten. Schlussendlich liegen aber dennoch alle Fakten am Tisch. Der 14-fach Vorbestrafte wird wegen räuberischem Diebstahl und schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Hinzu kommt eine ältere, noch offene viermonatige Strafe vom Bezirksgericht Bregenz wegen Fahrraddiebstahls und sexueller Belästigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.