„Das Gefängnis gehört den Ausländern“

VN / 10.03.2025 • 12:45 Uhr
Gericht
Vor Gericht war der Angeklagte das Gegenteil von dem, was er zum Tatzeitpunkt war, nämlich ruhig, besonnen und reumütig. vn/gs

Den Mund etwas zu voll genommen hatte sich ein Oberländer nicht nur mit Alkohol, sondern auch gegenüber der Polizei.

Feldkirch Der 38-jährige Angeklagte hat kein Problem mit seinem Verhandlungstermin am Landesgericht Feldkirch (wie es bisweilen bei anderen Vorgeladenen vorkommt). „Momentan herrscht Flaute bei uns im Betrieb“, begründet der Oberländer, dass er für den Prozess keine Zeit freischaufeln musste.

Richter Martin Mitteregger kommt zur Sache. Dem Beschuldigten wird Widerstand gegen die Staatsgewalt, sprich Polizei, vorgeworfen. Geschehen im Dezember des Vorjahres. Während einer Weihnachtsfeier, die offenbar ausuferte.

Sogleich trafen damals Besucher ein, die nicht auf der Gästeliste standen. Es handelte sich um uniformierte Beamte der Polizei. Doch auch ihnen gelang es nicht, sofort für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Denn eben genau dafür hatte der nun Angeklagte gesorgt, indem er die Beamten mit dem Umbringen bedrohte und in randaliererischer Manier an der Amtshandlung hinderte.

Reumütig und geständig

Vor Gericht erscheint der Beschuldigte weit weniger wutentbrannt. Vielmehr zeigt er sich äußerst reumütig und geständig. „Auch wenn ich mich nicht mehr an viel erinnern kann, es ist mir peinlich und ich möchte mich heute öffentlich dafür entschuldigen. So wie ich es auch damals bereits am Montag nach dem Vorfall direkt bei den Polizeibeamten getan habe“, so der Angeklagte.

Die eigentliche Schuld am ganzen Desaster habe am Alkohol gelegen, weil: „Ich trinke normalerweise nicht viel“, sagt der 38-Jährige. Doch damals sei sein Promillepegel ausnahmsweise mal etwas zu hoch gestiegen. Dass sein Ausraster gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, hätte er sich nicht gedacht. Denn er sei anderer Meinung gewesen. Und die drückte er vor Gericht mit folgenden Worten aus: „Das Gefängnis gehört den Ausländern. Ich dachte nicht, dass ich selbst mal hier auftreten muss“, gibt er salopp von sich.

“Seien Sie gnädig”

Der Angeklagte ist zwar unbescholten, doch war er schon einmal wegen einer Körperverletzung bei Gericht zu Gast. Es hatte damals keine strafrechtlichen Konsequenzen für ihn, da sich das Gericht für eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich ohne Verurteilung, entschieden hatte.

„Eine zweite Diversion ist für Sie diesmal jedoch ausgeschlossen, da es sich immerhin um Widerstand gegen die Staatsgewalt handelt, und das ist keine Show“, macht Richter Mitteregger den Angeklagten aufmerksam. Deshalb erfolgt auch eine Verurteilung im Sinne der Anklage. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2700 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig und der Verurteilte nimmt die Gelegenheit war, sich bei den als Zeugen anwesenden Polizisten einmal mehr zu entschuldigen. „Seien Sie gnädig“, bittet er und findet Gehör.