Toilettenpapier angezündet und Gefängniszelle geflutet

27-jähriger Häftling ärgerte sich über seine Unterbringung in der Justizanstalt.
Feldkirch Die Strafkarte des am Landesgericht Angeklagten weist neun Eintragungen auf, er wurde sogar einmal wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun drohen ihm wegen des raschen Rückfalls bis zu 15 Jahre Gefängnis. Bei der Verhandlung geht es um zwei Vorfälle im August vergangenen Jahres.
“Mir war langweilig”
Der junge Mann nahm in der Justizanstalt Feldkirch eine halbe Rolle Klopapier, entfernte das Abdeckgitter der Lüftungsanlage, stopfte das Papier in das Metallrohr und zündete es an. Der Rauch verbreitete sich rasch, die anderen Zellen mussten evakuiert werden. Diesbezüglich wird der Mann bezüglich versuchter schwerer Sachbeschädigung verurteilt. „Mir war langweilig“, so seine Erklärung im Prozess.
Ärger über Kamera
In der zweiten Zelle, wo der Mann untergebracht wurde, ärgerte er sich über die Videoüberwachung. Deshalb verschmierte er die Kamera mit Vaseline. Wieder wurde er verlegt. Doch wieder in eine Zelle mit Kamera. Dort war der Häftling so frustriert, dass er sein T-Shirt in die Klomuschel stopfte und so lange spülte, bis es zu einer Überschwemmung kam. Das Wasser floss in den Gang, was wiederum als versuchte schwere Sachbeschädigung gewertet wird. Bei der Verbringung von einer Zelle in die andere bedrohte er die Justizbeamten mit dem Umbringen, was eine weitere Straftat darstellt.
Psychiater am Wort
Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller attestiert dem Mann, der bereits in der „Valduna“ immer wieder durch aggressives Verhalten gegenüber dem Pflegepersonal aufgefallen war, bereits in der Kindheit ADHS. Später entwickelte er eine Persönlichkeitsstörung, und der Konsum von diversen Drogen verstärkte die Problematik. Er leidet an fehlender Impulskontrolle. Die nachhaltige schwere Störung, die lange Delinquenz und Drogenkarriere lässt befürchten, dass es auch künftig zu Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder Körperverletzungen kommen könnte, so Haller. Die Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt wird bestätigt, somit gelangt der Schöffensenat zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zum zehnten Mal zu verurteilen ist. Die Strafe: 20 Monate unbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.