“Im Intimbereich gestreichelt”: Vater bezichtigte Ehefrau des sexuellen Missbrauchs ihrer Kinder

VN / 14.03.2025 • 11:39 Uhr
Gericht
Der Angeklagte richtete ungeheure Anschuldigungen gegen seine damalige Ehefrau. vn/gs

War es Verleumdung? Ein Volkschuldirektor wurde als wichtiger Zeuge bei Prozess gegen Familienvater geladen.

Feldkirch Eines Tages erstattete ein 43-jähriger Serbe eine erschütternde Anzeige. Sie enthielt prekäre Anschuldigungen gegen seine gleichaltrige Ehefrau.

“Schwuchtelfilme”

So hätte die Mutter ihre beiden Söhne im Alter von sieben und neun Jahren im Intimbereich gestreichelt, behauptete er. Und den Buben „Schwuchtelfilme“ und „Sexfilme“ vorgeführt. Auch Gewaltexzesse gegen die Minderjährigen warf er ihr vor. So soll seine Ehefrau die Buben geschlagen haben – unter anderem mit einem Gürtel.

Daraufhin kam es nicht nur zur Scheidung. Sondern auch zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Frau. Es wurde jedoch wieder eingestellt. Zu unglaubwürdig erschienen die Absurdität der Vorwürfe und zu dünn auch die Beweisergebnisse.

Obsorgeverfahren

Dennoch wurden der Mutter die Kinder weggenommen. Sie musste die Ehewohnung verlassen. Noch heute ist der Vater für die Obsorge der Söhne verantwortlich.

Und dies trotz der Tatsache, dass sich der Serbe schlussendlich selbst als Angeklagter vor Gericht verantworten musste. Wegen Verleumdung seiner damaligen Ehefrau. Denn die hatte nun ihrerseits eine Anklage gegen ihren Ex-Mann losgetreten. So hätten sich nicht nur dessen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs als Hirngespinst erwiesen. Vielmehr sei es eine Tatsache, dass der Familienvater den Buben dereinst folgende gefährliche Drohung entgegen geschmettert habe: „Beendet das Computerspiel, sonst schlage ich euch die Schädel ein!“ Die Mutter zeichnete dies auf Tonband auf.

“Ursachenforschung”

Beim fortgesetzten Prozess wegen Verleumdung befragt Richter Alexander Wehinger den Direktor der Volksschule, in der die angeblichen minderjährigen Opfer Schützlinge sind. Dieser Zeuge, von der Amtsverschwiegenheit entbunden, weiß einiges zu berichten: „Einer der Buben fiel durch seine Provokationen der Mitschüler auf. Die Klassenlehrerin und ich wollten wissen, warum das so ist und sagten ihm im Sinne der Ursachenforschung, er soll selbst aufschreiben, was hinter seinem Verhalten steckt. Er schilderte Misshandlungen durch den Vater. Plötzlich soll es dann aber wieder die Mutter gewesen sein. Wir luden die Eltern zu einem Gespräch ein.“ Doch dabei sei es lediglich zu gegenseitigen Schuldzuweisungen gekommen.  

"Im Intimbereich gestreichelt": Vater bezichtigte Ehefrau des sexuellen Missbrauchs ihrer Kinder
Rechtsanwalt Stefan Denifl: “Der Angeklagte hat die Kinder instrumentalisiert.” Hartinger

Rechtsanwalt Stefan Denifl, der die Mutter im Obsorgeverfahren vertritt, setzt sich mit Inbrunst für seine Mandantin ein. „Es ist ein spezieller Fall. Der Angeklagte hat die Kinder instrumentalisiert, die Mutter als Schuldige dastehen zu lassen.“

Freispruch im Zweifel

Für Richter Wehinger ist diese nach seinen eigenen Worten „total schräge Geschichte“ aufgrund ihrer Widersprüche nicht für einen Schuldspruch im Sinne der Verleumdung ausreichend. Er spricht den Serben von diesem Anklagepunkt im Zweifel frei. Keinen Zweifel gab es jedoch aufgrund der Tonbandaufzeichnung bezüglich der Drohung. Hier kommt es zur Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung. Worauf Rechtsanwalt Manuel Dietrich drei Tage Bedenkzeit anmeldet.