Tankstellenangestellte mit Abstechen bedroht

VN / 18.03.2025 • 16:21 Uhr
Gericht
Der Angeklagte kam noch einmal mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon. eckert

Weil die Verkäuferin dem Betrunkenen kein Bier mehr geben wollte, gab es Ärger.

Feldkirch Er hat bereits sechs Vorstrafen und immer wieder ist Alkohol im Spiel. Dabei hat er bei der letzten Verurteilung „Therapie statt Strafe“ bekommen. „Ich kam mit den falschen Leuten zusammen und habe wieder angefangen zu trinken“, erinnert sich der 26-Jährige bei der Verhandlung in Feldkirch vor dem Richter. Er macht einen sportlichen, höflichen Eindruck, doch er steckt tief in der Sucht und will die Therapie nun endgültig in Angriff nehmen. Ambulant ist er in bereits in Behandlung, er muss auf einen freien Platz für den stationären Entzug warten.

Durchzechte Nacht

In einer Nacht im November floss reichlich Alkohol. „Wir haben eigentlich die ganze Nacht durch getrunken“, gibt der Mann zu. Der dreifache Vater wollte allerdings am Vormittag des nächsten Tages noch ein Bier. Dieses wollte er sich an einer Tankstelle in Bregenz kaufen. Doch die Kassiererin gab ihm aufgrund des Rausches keines mehr, worauf hin der Kunde sie beleidigte und beschimpfte. Schlussendlich holte er sich selbst ein Bier aus dem Regal, stellte es auf den Tresen und schnauzte sie an: „Wenn Du mir das Bier nicht verkaufst, stech‘ ich Dich ab“. Andere Kunden hörten dies und waren schockiert. Die Angestellte rief die Polizei.

Weiterer Vorfall

Eine weitere Straftat im Rausch gesellt sich zu der Ersten. Vier Tage später wollte der Mann einen Nassrasierer um 19,90 Euro in einem Bregenzer Supermarkt stehlen. Der Ladendetektiv erwischte den Betrunkenen und zeigte ihn an. Die 19,90 Euro sowie die Bearbeitungsgebühr von 200 Euro hat der Dieb bereits beglichen. Nun hofft er, nicht ins Gefängnis zu müssen. Richter Theo Rümmele drückt nochmals alle Augen zu und hofft, dass der Mann sein Grundproblem, nämlich die Alkoholabhängigkeit, endlich in den Griff bekommt. Der Angeklagte wird zu fünf Monaten auf Bewährung sowie 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Vielen Dank“, ist der Mann überglücklich.