Mit fast vier (!) Promille intus: Frau drohte Mann mit dem Tod

32-jährige Kindesmutter ließ sich im Vollrausch zu gefährlicher Drohung hinreißen.
Feldkirch Alkoholisierte Straftäter sind nichts Neues. Vor allem bei Verkehrsdelikten, Raufereien oder anderen Körperverletzungsdelikten ist immer wieder Hochprozentiges im Spiel. Meist sind es Männer, die deutlich über den Durst getrunken haben. Im aktuellen Fall steht allerdings eine Frau als Angeklagte am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Franziska Klammer. Mit mehr als zwei Flaschen Wodka brachte es die Frau Anfang Jänner auf 3,91 Promille.
Sie ist sichtlich beschämt über ihr Verhalten und dass sie vor Gericht sitzt. Ihr Sohn weint am Gang, es fällt ihr schwer, die ganze Situation Revue passieren zu lassen.
Beziehungsprobleme
„Das geht schon zwölf Jahre so, mein Mann erzählt schreckliche Dinge über mich, auch meinem Sohn. Ich bin so fertig von dem Ganzen. Wir haben große Probleme mit dem Jugendamt, ich schäme mich schrecklich“, erzählt die Angeklagte, die vom Geld der Reha lebt. An jenem Tag eskalierte die Situation. Die Frau sagt, dass der Kindesvater ihr den Sohn oft nicht rechtzeitig zurückgebe, dass er schimpft, sie sei keine Mutter und sie werde ihr Kind nie wieder sehen. Das alles wühle sie so auf. Sie trinke zurzeit nicht und sei auch einmal wöchentlich in Behandlung, beteuert die Beschuldigte.
Rauschtat
In ihrem Rauschzustand drohte sie dem Kindesvater: „Ich bringe Dich um“ und führte aus, dass sie Leute auf ihn hetzen werde. Angeklagt ist sie allerdings im Zusammenhang mit einem anderen Paragrafen, der eigens dafür geschaffen wurde, wenn Menschen in voller Berauschung Straftaten begehen. Das war hier der Fall.
Die Frau war mit 3,91 Promille nicht zurechnungsfähig. „Sie müssen schauen, dass Sie ihr Alkoholproblem in den Griff bekommen, das ist ein extrem hoher Wert“, gibt ihr Staatsanwalt Heinz Rusch noch mit auf den Weg. Als Strafe für „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“ verhängt Richterin Franziska Klammer 480 Euro. Weitere 480 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.