Staatenloser würgte und schlug seine Vermieterin

24-jähriger Flüchtling aus Aleppo am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Feldkirch Seit Jahren ist der 24-jährige Angeklagte in Vorarlberg, seit 2023 wohnt er in einer günstigen Unterkunft auf einem Bauernhof und arbeitet als Küchenhelfer. Seine Vermieterin kommt ihm diesbezüglich entgegen. Doch die Persönlichkeitsstörung und die Wahnvorstellungen veranlassten ihn zu Gewalthandlungen, die mit Dankbarkeit nichts zu tun haben. Der Sachverständige Reinhard Haller bestätigt in seinem psychiatrischen Gutachten Zurechnungsfähigkeit, wenngleich eingeschränkt. Ausgelöst wurden die psychischen Störungen vermutlich durch Drogenmissbrauch. Aber auch mit Polizeibeamten legte sich der 24-Jährige an, als sie ihn zum Amtsarzt vorführen wollten.
Fürsorglich behandelt
Die Vermieterin nahm den jungen Mann, der hier in Vorarlberg keine Verwandten hat, fürsorglich auf. Sie wusste um seine psychischen Probleme, er war bereits mehrmals im Landeskrankenhaus Rankweil aufhältig. Als sich bei ihm wieder ein „Schub“ ankündigte, wollte die Vermieterin die Rettung rufen, doch die verständigte vorsichtshalber die Polizei. Der Flüchtling wehrte sich heftig gegen die Beamten, fügte einem von ihnen leichte Verletzungen zu, als er um sich schlug und trat. Dem Beamten muss er 100 Euro bezahlen.
Mit Fäusten geschlagen
Anfang Februar rief der junge Mann mitten in der Nacht seine Vermieterin an, sie solle ihn vom Bahnhof in Altach abholen. Das tat die hilfsbereite Frau auch. Im Wagen schlug er ihr plötzlich mit den Fäusten ins Gesicht und würgte sie. Sie hatte zahlreiche Verletzungen im Gesicht, blaue Flecken und Rötungen. Sie fuhr ins Spital. Auf dem Weg dorthin bat der Angreifer, sie solle aussagen, ihr Mann habe ihr die Verletzungen zugefügt, doch da spielte die Frau nicht mehr mit und es kam zur Anzeige.
Wegen seiner Verfehlungen wird der Vorbestrafte, der bereits unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt wurde, zu zwölf Monaten Haftstrafe verurteilt. Vier davon sind unbedingt. Nach der Entlassung wird er angewiesen, sich der Vermieterin nicht mehr zu nähern, ein Antigewalttraining zu absolvieren und sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Seine Vermieterin stellt keine Ansprüche. Im Gegenteil, sie bringt ihm sogar ein paar Dinge vorbei. Unter anderem ein Wörterbuch. Das Urteil ist rechtskräftig.