Ex-Freundin bedroht: „Ich zerstückle und esse Dich auf!“

VN / 20.03.2025 • 16:16 Uhr
Angeklagter Kannibale
Der Angeklagte erklärte sich bereit, einen Alkohol-Entzug und ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. eckert

43-Jähriger nach kannibalischer Drohung am Landesgericht Feldkirch verurteilt.

Feldkirch Der angeklagte Handwerker hat bereits zehn Vorstrafen, allerdings sind die meisten lange her und waren eher Vermögensdelikte. Dann kam eine Vorstrafe, weil er sich mit der Polizei anlegte, davon waren noch 12 Monate Freiheitsstrafe offen. Kurz vor Ablauf der Probezeit eskalierte ein Streit mit seiner Ex-Freundin, mit der er zwei Kinder im Volksschulalter hat.

Es kam zu hässlichen Szenen, bei denen die Kinder zusehen und vor allem zuhören mussten. „Es tut mir heute selbst weh, wenn ich die Tonaufzeichnung höre“, sagt der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Die Drohungen waren beim Anhören selbst für erfahrene Strafrichter außergewöhnlich brutal und furchterregend. Auch die Stimme des Mannes sorgte bei allen Anwesenden für Angst und Schrecken. Als damals die Polizei dazukam, legte er sich auch noch mit den Beamten an.

Nichts daraus gelernt

Der Vorfall ereignete sich im Februar. Der Mann wollte eigentlich aus der Dornbirner Wohnung ausziehen, als es zum Streit mit seiner Ex-Lebensgefährtin kam. Zwanzig Minuten gab es Psychoterror und das vor den Augen seiner eigenen Kinder. Er selbst hat zwar alkoholbedingt keine Erinnerung, räumt aber ein, dass es schon so gewesen sein wird, wenn Polizei und andere Anwesende das so sagen. „Die letzte Verurteilung hatte bei Ihnen keinen Lerneffekt“, stellt Richter Alexander Wehinger fest. Denn es wurden damals unter anderem zwölf Monate auf Bewährung ausgesprochen.

Psychische Probleme

Der zehnfach Vorbestrafte räumt ein, dass er neben dem Trinken auch psychische Probleme habe. Das sieht er nun erstmals ein. Er ist bereit, einen Entzug und ein Antiaggressionstraining zu machen. „Keine Ahnung, wie man auf solche Ideen kommt, das ist doch so absurd!“, wertet der Richter die damalige Drohung des Angeklagten, die er an seine Ex-Freundin richtete: „Ich werde Dich zerstückeln und aufessen!“

18 Monate Haftstrafe

Der Mann hat bereits in der Haft begonnen, seine Wutausbrüche anzugehen. „Bleiben Sie auf diesem Weg und machen Sie das Beste daraus“, gibt ihm die Staatsanwältin nach der Urteilsverkündung mit auf den Weg. Die aktuell verhängte Strafe beträgt 18 Monate Gefängnis, sechs davon unbedingt. Dazu kommt der alte Strafrest von der Bewährungsstrafe mit zwölf Monaten, womit der Mann insgesamt 18 Monate hinter Gitter muss. Hält er sich nicht an die Weisungen mit den Therapien, werden die sechs Monate Bewährungsstrafe auch fällig.